In Deutschland studieren

Studienvorbereitende Maßnahmen

Bevor Sie ein Studium in Deutschland beginnen können, sind manchmal studienvorbereitende Maßnahmen nötig. Dazu gehören:

  • studienvorbereitende Sprachkurse
  • der Besuch eines Studienkollegs
  • ein studienvorbereitendes Praktikum
Zwei Studenten lächeln in die Kamera

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums umfasst alle Ausbildungsphasen des Studiums; dazu zählen auch studienvorbereitende Maßnahmen. Wenn Sie also eine der oben genannten Maßnahmen an Ihrer Hochschule absolvieren (zum Beispiel am Language Center der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm oder beim Sprachenzentrum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), wird Ihnen hierfür bereits ein Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums erteilt.

Der Aufenthaltstitel wird für die Dauer der studienvorbereitenden Maßnahme, maximal aber für zwei Jahre erteilt. Im ersten Jahr ist die Beschäftigung nur in der Ferienzeit der jeweiligen Maßnahme erlaubt.

Deutsch-Intensivsprachkurs

Wenn Sie an einer privaten Sprachschule Deutsch lernen wollen, kann die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Sprachkurs für maximal ein Jahr erteilt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Sprachkurs mindestens 18 Wochenstunden umfasst und der Unterricht (werk-)täglich stattfindet. Nur dann handelt es sich um einen Intensivsprachkurs. Der Besuch eines Abend- oder Wochenendkurses reicht nicht aus, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Solange Ihr Intensivsprachkurs läuft, ist grundsätzlich keine Beschäftigung erlaubt.

Wenn Sie Ihren Sprachkurs erfolgreich beendet haben und anschließend studieren wollen, können wir Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erteilen.


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1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen

Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Lichtbildseite aus gültigem Pass
  • Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
  • Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz
  • Schulvertrag

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.



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