Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Aufenthaltserlaubnis zur Studienplatzsuche beantragen

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zur Studienplatzsuche erteilt werden.

Wenn Sie vor der Einreise noch keinen Studienplatz gefunden haben und auch keine studienvorbereitende Maßnahme besuchen, können Sie für die Studienplatzsuche nach Deutschland kommen. In dieser Zeit können Sie sich um einen Studienplatz bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie über die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums verfügen oder diese während des Aufenthalts erwerben. 

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienplatzplatzsuche berechtigt Sie dazu, bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachzugehen. Probebeschäftigungen von bis zu insgesamt zwei Wochen sind erlaubt.  

Werden Sie spätestens nach neun Monaten zum Studium zugelassen, kann Ihnen die Aufenthaltserlaubnis zum Studium erteilt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt und verlängert werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

  • Lichtbildseite aus Ihrem gültigen Pass oder Identitätsdokument
  • Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
  • Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
  • weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)

Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal neun Monate erteilt.

Für die Einreise zum Zweck der Studienplatzsuche wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.

  • die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
  • die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums liegen bereits vor oder sollen während des Aufenthalts zur Studienbewerbung erworben werden
  • die finanziellen Mittel für die Ausreise sind vorhanden

Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.