Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer beantragen

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine Berufsausbildung erteilt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie

  • als Asylbewerberin/Asylbewerber, wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung aufgenommen haben 
  • als Asylbewerberin/Asylbeweber, wenn Sie eine Assistenz- oder Helferausbildung aufgenommen haben, an die eine qualifizierte Berufsausbildung anknüpft
  • wenn Sie im Besitz einer Duldung sind und eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen

Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe und das Verzeichnisses der zuständigen Stellen wird jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Beschäftigung im jeweiligen Ausbildungsbetrieb. Eine Beschäftigungserlaubnis wird hierfür erteilt. 
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie dazu, bis zu 20 Stunden pro Woche eine von der Ausbildung unabhängige Beschäftigungen auszuüben. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Berufsausbildung kann mit Zustimmung der Bundesagentur für eine der erworbenen beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung für die Dauer von zwei Jahren erteilt werden. Können Sie nach erfolgreichem Abschluss im Ausbildungsbetrieb nicht weiter beschäftigt werden, kann die Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate zur Suche nach einer der erworbenen beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung verlängert werden.

Sollten Sie Ihren Lebensunterhalt für die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer nicht sichern können, können Sie eine Ausbildungsduldung beantragen.

Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt und verlängert werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

  • Lichtbildseite aus Ihrem gültigen Pass oder Identitätsdokument
  • Duldung (falls vorhanden)
  • Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
  • weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
  • Ausbildungsvertrag oder Ausbildungsplatzangebot
  • Nachweise für Assistenz- oder Helferausbildungen
  • Nachweis über den Eintrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

oder

  • Nachweise über das Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnis

oder

Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.

Die Aufenthaltserlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ausbildungsbeginn erteilt werden und gilt während der gesamten Ausbildung.

  • Sie sind Asylbewerberin/Asylbewerber oder seit drei Monaten im Besitz einer Duldung
  • Sie haben eine Berufsausbildung begonnen oder
  • Sie haben eine Assistenz- oder Helferausbildung begonnen um danach eine Berufsausbildung zu beginnen
  • die Ausbildung ist auf eine Dauer von zwei Jahren festgelegt
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert (monatliche Mittel in Höhe von § 12 BAföG)

Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.