Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte

Wenn noch kein konkretes Stellenangebot vorliegt, können Fachkräfte mit Berufsausbildung oder mit akademischer Ausbildung nach Deutschland einreisen. Dieser Aufenthaltstitel zum Zweck der Arbeitsplatzsuche wird für maximal sechs Monate erteilt.
Ziel der Arbeitsplatzsuche muss die Beschäftigung als Fachkraft sein, entsprechend der beruflichen Qualifikation des oder der Arbeitssuchenden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit. Nur Probebeschäftigungen von bis zu zehn Stunden pro Woche sind gestattet.

Sie halten sich bereits in Deutschland auf, haben Ihre Beschäftigung beendet und sind auf Arbeitsplatzsuche. Dann finden hier weitere Informationen.

Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Arbeitsplatzsuche

  • Inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation bzw. deutscher Hochschulabschluss oder ein anerkannter ausländischer oder ein mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts
  • Bei Fachkräften mit Berufsausbildung: Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)

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1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registristren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen

Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Lichtbildseite Ihres gültigen Passes
  • Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
  • Nachweis über Ihre Berufsqualifikation
  • Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, soweit erforderlich

Welche Unterlagen wir darüber hinaus benötigen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.

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