Der Nürnberger Stadtrat hat am Mittwoch, 28. Januar 2026, eine umfangreiche Stellungnahme der Verwaltung zum Planfeststellungsverfahren der Juraleitung, Abschnitt A-West, zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme betrifft den Freileitungsabschnitt zwischen dem Main-Donau-Kanal und Moorenbrunn. Sie behandelt insbesondere Umwelt und Naturschutzbelange, geht auf das Schutzgut Mensch sowie Immissionsschutzbelange ein und enthält Ausführungen zur Summen und Bündelungswirkung der geplanten Trasse. Darüber hinaus enthält sie eine Positionierung zur umstrittenen
Trassenführung und zu möglichen Trassenvarianten. Die Unterlagen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Nürnberg öffentlich einsehbar.

Darüber hinaus wurde der Stadtrat darüber informiert, dass die Verwaltung gegenüber der Regierung von Mittelfranken fristwahrend mit Schreiben vom 22. Dezember 2025 Einwendungen als in eigenen Rechten Betroffene geltend gemacht wurden. Der Unterschied zwischen einer Einwendung und einer Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange besteht in Folgendem:
Eine Einwendung wird von Betroffenen erhoben und stellt eine Beschwerde gegen das Vorhaben dar. Demgegenüber ist die Stellungnahme eines Trägers öffentlicher Belange eine fachliche Bewertung des Vorhabens durch eine zuständige Behörde, in der auf rechtliche oder fachliche Belange hingewiesen wird. Die Verwaltung kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass die vorliegenden Planunterlagen methodisch nachvollziehbar und die umwelt- und naturschutzfachlichen Belange grundsätzlich schlüssig und plausibel sind.
Stärkere Gewichtung der kommunalen Planungsziele wünschenswert
Aus stadtplanerischer Sicht ist jedoch festzustellen, dass der vorgelegte Variantenvergleich wichtige Grundlagen für die Entscheidungsfindung liefert, aus kommunaler Sicht jedoch keine überzeugende, konfliktarme Lösung erreicht werden konnte. Aus Sicht der Stadtplanung ist eine stärkere Gewichtung der kommunalen Planungsziele und der städtebaulichen Entwicklungsperspektiven der Ortsteile Kornburg, Worzeldorf und Moorenbrunn wünschenswert.
Ergänzend wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass abweichend von der Raumordnungsvariante die nun antragsgegenständliche Trassenführung Schwabach Nord/Wendelstein Nord in ihrer Ausführung Kornburg Nord maßgeblich von der ursprünglich dem großräumigen Variantenvergleich zu Grunde gelegten Trassenführung in der Untervariante Kornburg Süd
abweicht. Aus Sicht der Verwaltung ist es erforderlich, in die Bewertung der Variantenvergleiche die im Bereich Kornburg signifikant veränderte Trassenführung in die Entscheidung – auch zur großräumigen Trassenfindung – einzubeziehen.
Die Stellungnahme wird nun zusammen mit zahlreichen Anlagen der Regierung von Mittelfranken als Verfahrensträgerin übermittelt. Diese prüft alle eingegangenen Stellungnahmen und erlässt nach Abwägung aller Belange einen Planfeststellungbeschluss.
