Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Sühneverfahren durchführen

Beschreibung

Sie können bei uns einen Termin für ein Sühneverfahren beantragen. Das Sühneverfahren ist ein vorgerichtliches Verfahren bei "Privatklagen" zur gütlichen Einigung ("Sühneversuch").

Häufige Privatklagedelikte sind:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung

Der Antrag für einen Sühnetermin beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg ist innerhalb von drei Monaten erforderlich.

Falls Sie im Sühnetermin keine gütliche Einigung erreichen, wird Ihnen von uns ein "Sühneversuchszeugnis" erteilt. Zusammen mit diesem können Sie "Privatklage" vor dem Amtsgericht einreichen.

Der Sühneversuch ist nur durchzuführen, wenn beide Parteien in Nürnberg wohnen. Andernfalls können Sie direkt innerhalb einer Frist von drei Monaten Privatklage erheben.

Sie können Ihren Antrag für einen Sühnetermin innerhalb einer Frist von drei Monaten bei uns stellen.

  • Antragstellung
  • 130 Euro Kostenvorschuss der antragstellenden Partei
  • beide Parteien in Nürnberg wohnhaft

Sühneversuch (Kostenvorschuss der antragstellenden Partei)130 Euro