Durchführung von Sühneverfahren

Das Sühneverfahren nach § 380 Strafprozessordnung (StPO) ist ein vorgerichtliches Verfahren bei "Privatklagedelikten" (§ 374 StPO). Hierbei findet beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg als Vergleichsbehörde der Versuch einer gütlichen Einigung ("Sühneversuch") statt.

Anwendungsbereiche

Das Sühneverfahren findet bei folgenden Privatklagedelikten statt:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung (§§ 223 und 229 des Strafgesetzbuchs)
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung

Ablauf

Fristen

Gebühren

Rechtsamt

Gemeindliches Vermittlungsamt

Postanschrift
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