Der Antrag für einen Sühnetermin beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg ist innerhalb von drei Monaten erforderlich.
Falls Sie im Sühnetermin keine gütliche Einigung erreichen, wird Ihnen von uns ein „Sühneversuchszeugnis“ erteilt. Zusammen mit diesem können Sie „Privatklage“ vor dem Amtsgericht einreichen.
Der Sühneversuch ist nur durchzuführen, wenn beide Parteien in Nürnberg wohnen. Andernfalls können Sie direkt innerhalb einer Frist von drei Monaten Privatklage erheben.
Bei Fragen zum Verfahren, insbesondere zur Antragstellung, können Sie sich gern telefonisch an das Gemeindliche Vermittlungsamt wenden.
