Alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten.
Verlängerung
Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist. Der späteste Termin für die Verlängerung ist daher der Tag des Ablaufdatums. Eine Verlängerung ist nur um ein Jahr bis maximal zur Vollendung der 12. Lebensjahres möglich. Die alten "Kinderausweise" können nicht mehr verlängert werden. Läuft dieser ab, brauchen Kinder ein neues Reisedokument.
Aktualisierung
Der Kinderreisepass kann während seiner Gültigkeitsdauer aktualisiert werden. Dazu wird ein neues Passbild angebracht oder die Angaben zur Körpergröße oder Augenfarbe werden aktualisiert.
Ablauf
Den Kinderreisepass muss die Person beantragen, verlängern oder mit neuem Foto aktualisieren lassen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat.
Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil kommt, sofern dieser eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils zusammen mit einem Ausweisdokument vorlegt.
Der oder die Antragsberechtigte müssen persönlich mit dem Kindbei der Passbehörde vorsprechen. Das Kind muss persönlich anwesend sein.
Erforderliche Unterlagen
Aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes
Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen.
Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils, es ist auch eine formlose Erklärung möglich.
Alte Ausweisdokumente des Kindes (falls vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes im Original (bei Erstbeantragung)
Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte informieren Sie sich, ob Sie Ihr Anliegen auch online oder schriftlich erledigen können.
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Vorsprache ohne Termin: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr, Dienstag von 10 Uhr bis 14 Uhr.
Danach werden Termine vergeben und bearbeitet. Sie können ausschließlich für Meldeangelegenheiten, Führungszeugnisse und Personalausweis-(/Kinder-) Reisepassangelegenheiten Termine buchen.