Sie möchten in Deutschland eine Berufsausbildung machen oder studieren?

Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland einreisen, um einen Ausbildungsplatz oder einen Studienplatz zu suchen.

Bitte beachten Sie:

Für die Einreise zum Zweck der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche wird in der Regel ein nationales Visum benötigt. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.

Zu den Informationen für:


Ausbildungsplatzsuche

Wenn Sie vor der Einreise nach Deutschland noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, können Sie für bis zu sechs Monaten hierherkommen und eine Lehrstelle suchen.

Für die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche gelten diese Voraussetzungen:

  • Sie haben das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie können den Abschluss einer deutschen Auslandschule oder über einen Schulabschluss nachweisen, der zum Hochschulzugang berechtigt. Weitere Informationen finden Sie hier:
  • Sie können gute deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
  • Ihr Lebensunterhalt während des Aufenthalts in Deutschland ist gesichert.

Der Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche wird für maximal sechs Monate erteilt. Er berechtigt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

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2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen

Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Lichtbildseite aus gültigem Pass
  • Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
  • Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über Ihren Schulabschluss
  • Nachweis über gute deutsche Sprachkenntnisse

Welche Unterlagen wir darüber hinaus benötigen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.


Studienbewerbung

Wenn Sie vor der Einreise keinen Studienplatz gefunden haben, besteht die Möglichkeit, für maximal neun Monate nach Deutschland zu kommen. Während dieses Zeitraums können Sie sich um einen Studienplatz bewerben.

Der Zweck der Studienbewerbung liegt dann vor, wenn noch kein Studienplatz sicher zur Verfügung steht und auch keine studienvorbereitende Maßnahme (studienvorbereitender Sprachkurs oder Studienkolleg) besucht werden soll. Der Zweck der Studienbewerbung liegt auch vor, wenn die Einreise zunächst zur Teilnahme an einem Aufnahme- oder Auswahlverfahren erfolgen soll.

Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Studienbewerbung:

Die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums liegen bereits vor oder sollen während des Aufenthalts zur Studienbewerbung erworben werden.

  • Die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums liegen bereits vor oder sollen während des Aufenthalts zur Studienbewerbung erworben werden.
  • Der Lebensunterhalt während des Aufenthalts ist gesichert.
  • Die finanziellen Mittel für die Ausreise sind vorhanden.

Der Aufenthaltstitel zur Studienbewerbung wird für maximal neun Monate erteilt. Er berechtigt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Die Aufenthaltszeit als Studienbewerber wird nicht auf die Aufenthaltszeit der studienvorbereitenden Maßnahmen wie Sprachkurs, Studienkollegs oder vorbereitende Praktika angerechnet.

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2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen

Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Lichtbildseite aus gültigem Pass
  • Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
  • Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über schulische und sprachliche Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums bzw. Bestätigung einer Sprachschule

Welche Unterlagen wir darüber hinaus benötigen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.



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