Vom Studium in den Beruf

Chemiesaal an der Berufsoberschule

Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums können Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung beantragen – vorausgesetzt, die Beschäftigung ist Ihrem Studienabschluss angemessen. Die vorherige Ausreise zur Beantragung eines Visums ist in der Regel nicht erforderlich.

Folgende Aufenthaltstitel kommen hier in Betracht:

  • Blaue Karte EU
  • Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

Promotion

Bitte beachten Sie: Die Promotion nach dem Studienabschluss gilt als Teil des Studiums. Das heißt, die Promotion wird auf die Gesamtaufenthaltsdauer von zehn Jahren angerechnet. Sollten Sie im Rahmen der Promotion aber bereits eine bezahlte Beschäftigung ausüben, kommt für Sie vielleicht auch die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Beschäftigung in Betracht.

Stellensuche nach dem Studium

Wenn Sie nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums noch auf Stellensuche sind, können Sie zu diesem Zweck eine Aufenthaltserlaubnis für maximal 18 Monate erhalten. In diesem Zeitraum dürfen Sie ohne Einschränkungen arbeiten.


Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Aufenthaltstitel

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1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen

Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Lichtbildseite aus Pass oder Identitätsdokument
  • einen Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
  • einen Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz
  • einen Nachweis über Ihren erfolgreichen Studienabschluss

Welche Unterlagen wir darüber hinaus benötigen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.



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