Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Nürnberg bemüht sich um eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit ihrer Website, um allen Nutzern einen einfachen, leichten Zugang zum städtischen Online-Angebot zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Aktueller Stand der Umsetzung

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wurde zuletzt am 19.05.2023 überarbeitet. Sie gilt für die Website nuernberg.de. Die technische Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde vom Amt für Kommunikation und Stadtmarketing der Stadt Nürnberg mithilfe der Fachsoftware "Siteimprove" durchgeführt.

Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei. Daher erfüllt sie nicht vollständig die Anforderungen der WCAG 2.1.

Die digitale Barrierefreiheit der Konformitätsstufe AA wurde im Wesentlichen erreicht. Aktuell gelten folgende Ausnahmen:

Farbkontrast

Die im Corporate Design der Stadt Nürnberg verwendeten Farben entsprechen nicht in allen Farbkombinationen den Anforderungen an eine kontrastreiche Darstellung von Informationen.

Tabellen ohne Überschrift

Nicht alle gezeigten Tabellen verfügen zum aktuellen Zeitpunkt über eine aussagekräftige Überschrift.

Bildergalerie

Die eingebundenen Bildergalerien konnten nicht auf eine vollständige barrierefreie Kennzeichnung der Bilder und ihrer Alternativtexte überprüft werden.

Text im Bild

Nicht alle enthaltenen Bilder konnten darauf überprüft werden, ob sie Textinformationen alleine über den Bildinhalt vermitteln und somit keine Textalternative anbieten.

Allgemeine Textlinks

Einige Textlinks enthalten die Formulierung "Weiterlesen" ohne eindeutige Zielangabe. Besonders wenig unterscheidbar sind diese, wenn gleich mehrere gleichlautende Linkbezeichnungen auf einer Website eingebunden sind. In diesen Fällen bietet das verwendete CMS aktuell keine technische Alternative an.

Redaktionelle Inhalte

Eine Vielzahl dezentraler Online-Redakteurinnen und Online-Redakteure verantwortet die fachlichen Inhalte einzelner Websites. Trotz Hinweisen auf eine möglichst barrierefreie Vermittlung der Informationen können die Anforderungen im Einzelfall nicht oder nicht vollständig eingehalten werden.

Angebotenes Material

PDF-Dokumente, Flyer, Formulare, Bilder und anderes Material, das zur Ansicht und zum Download angeboten wird, wurde teilweise nicht barrierefrei erstellt oder aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neu gestaltet.

Digitale Barrierefreiheit wird auch zunehmend in der redaktionellen Bearbeitung der Website umgesetzt. Schrittweise verbessert sich somit auch auf diesem Weg die Zugänglichkeit des Online-Angebots.

Einsatz der Software "Eye-Able"

Seit Mitte Mai 2023 verbessert die Software "Eye-Able" die Zugänglichkeit der Websites des Stadtportals. Ein Klick auf das "Person"-Symbol in der Symbolleiste blendet die Eye-Able-Toolbox über die aktuell besuchte Website ein und ermöglicht es, deren Darstellung an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Damit kann die Darstellung der Website nach individuellen Wünschen angepasst werden.

Individuell einstellbar sind z.B.:

  • die Schriftgröße, die das ursprüngliche Layout der Seite beibehält
  • ein beliebig kombinierbarer Kontrast
  • eine Tonausgabe einzelner Inhalte oder der ganzen Seite
  • eine Kompensation von Farbschwächen
  • ein Blaufilter
  • und eine Lupenfunktion.

Alle diese Elemente lassen sich zu einer favorisierten Kombination zusammenstellen und abspeichern. Durch Klick auf die gespeicherte Kombination wird jede Seite auf nuernberg.de in der individuell gewünschten Darstellung angezeigt.

Sie haben Hinweise für die Stadt Nürnberg?

Sie haben Anmerkungen oder Fragen zur Barrierefreiheit des digitalen Angebots der Stadt Nürnberg? Bitte wenden Sie sich an das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing der Stadt Nürnberg mit dem folgenden Kontaktformular:

Sie haben weitergehende Fragen?

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:

Dieses Amt wurde als "Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik" für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Aktualisiert am 27.12.2023, 21:42 Uhr

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