Drohnen

Für Drohnenaufnahmen müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, die auf der Homepage des Amtes für Kommunikation und Stadtmarketing Nürnberg aufgeführt sind.

Insbesondere müssen die Auflagen der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern erfüllt werden und die Genehmigung bzw.  Zustimmung gem. Ziff . III 17 der Allgemeinverfügung vorliegen. 

Liegt der Startplatz auf öffentlichem Grund oder städtischer Privatfläche, erteilt das Liegenschaftsamt die Genehmigung zur Nutzung der Fläche, jedoch nur soweit besonderes öffentliches Interesse besteht. 

Erforderliche Unterlagen

Alle zuständigen Einrichtungen

Kommunikationsamt

Liegenschaftsamt

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