Beratung und Diagnostik bei Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen

Sie können sich an uns wenden, wenn Sie sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen oder wenn Sie weitere Hilfe suchen, nachdem bei Ihrem Kind bereits eine Behinderung oder Entwicklungsauffälligkeit festgestellt worden ist.            

  • Spricht Ihr Kind nicht wie Gleichaltrige?               
  • Spielt es nicht wie Gleichaltrige?     
  • Bewegt es sich ungeschickt?               
  • Entwickelt es sich langsamer als Gleichaltrige?               
  • Befürchten Sie eine Behinderung Ihres Kindes?               
  • Suchen Sie für Ihr Kind einen Platz in einem Förderkindergarten?

In all diesen Fällen sind wir - ein Team aus Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen und einer Sozialpädagogin - für Sie der richtige Ansprechpartner, wenn Ihr Kind zwischen 0 und 6 Jahren alt ist.

Schulkinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden an unserer Beratungsstelle vorwiegend auf Anfrage von Jugendämtern, Sozialämtern, Schulen und Sozialdiensten vorgestellt.

Unsere Arbeit unterliegt der Schweigepflicht. Informationen werden nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben.

Erforderliche Unterlagen

Weiterführende Informationen

Gesundheitsamt

Zentrale Beratungsstelle für Kinder u. Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen

Postanschrift
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