Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Fahrlehrerlaubnis beantragen

Beschreibung

Wer Fahrschüler und Fahrschülerinnen ausbilden möchte, benötigt eine Fahrlehrerlaubnis.
Sie können eine Fahrlehrerlaubnis in den Klassen A, BE, CE und DE beantragen.

 

Die Fahrlehrerlaubnis beantragen Sie persönlich vor Ort. Sie können uns gerne vorab alle erforderlichen Unterlagen per Upload-Assistenten oder Post senden. Sobald wir Ihre Unterlagen gesichtet haben, vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen.

Alternativ können Sie auch sofort telefonisch einen Vor-Ort-Termin vereinbaren und mit allen notwendigen Unterlagen vorbeikommen.

Ihr Führungszeugnis können Sie selbst online „zur Vorlage bei einer Behörde“ zu beantragen. Dann erfolgt ein direkter Versand vom Bundesamt für Justiz an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg. 
Alternativ können Antragstellerinnen und Antragssteller mit Hauptwohnung in Nürnberg die Unterlagen auch durch das Ordnungsamt beantragen lassen. Wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen, ist die Behörde am Ort der Hauptwohnung zuständig.


Die Fahrlehrerlaubnis kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

  • Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis
  • amtliche/s Ausweisdokument/e und eine Kopie
  • Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Lebenslauf
  • Führerschein oder eine Kopie
  • Prüfungszeugnis (Berufsausbildung) oder Abiturzeugnis


Wenn keine Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen sind:

  • ärztliches Gutachten
  • augenärztliches Gutachten

Alternativ wenn Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen sind:

  • Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle über die geistige und körperliche Eignung für den Beruf als Fahrlehrer 

Bitte bringen Sie diese Dokumente beim Vor-Ort-Termin im Original mit (auch bei einem vorherigen Upload aller Dokumente):

  • gültige/s Ausweisdokument/e
  • Führerschein
  • Prüfungszeugnis (Berufsausbildung) oder Abiturzeugnis
  • sofern notwendig: ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie das Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle über die geistige und körperliche Eignung für den Beruf als Fahrlehrer 

Bei Antragstellung durch eine dritte Person: schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)

 

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder Abitur
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B/BE
  • Fahrerlaubnis in der Klasse B seit mindestens drei Jahren

Jeder Fahrlehrer und jede Fahrerlehrerin muss bevor er/sie eine Fahrlehrerlaubnis für eine bestimmte Klasse beantragen kann, selbst die entsprechende Fahrerlaubnis über zwei oder drei Jahre besitzen. Es gelten folgende Vorbesitzzeiten:

Fahrlehrerlaubnisklasse BE:
drei Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnis in der Klasse B oder BE und BF17

Fahrlehrerlaubnisklasse A:
zwei Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnis in der Klasse A2

Fahrlehrerlaubnisklasse DE:
zwei Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnis in der Klasse D oder DE

Fahrlehrerlaubnisklasse CE:
zwei Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnis in der Klasse CE

 

Fahrlehrerlaubnis40,90 Euro
Führungszeugnis13 Euro
Auskunft aus dem Verkehrszentralregister3,30 Euro
Erfassung im zentralen Fahrerlaubnisregister1 Euro

  • Fahrlehrerprüfungsausschuss bei der Regierung von Oberbayern
  • Fahrlehrerausbildungsstätten (für Ausbildung zum Fahrlehrer)