Wer Fahrschüler und Fahrschülerinnen ausbilden möchte, benötigt eine Fahrlehrerlaubnis. Sie können eine Fahrlehrerlaubnis in den Klassen A, BE, CE und DE beantragen.
Die Fahrlehrerlaubnis beantragen Sie persönlich vor Ort. Sie können uns gerne vorab alle erforderlichen Unterlagen per Upload-Assistenten oder Post senden. Sobald wir Ihre Unterlagen gesichtet haben, vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen.
Alternativ können Sie auch telefonisch einen Vor-Ort-Termin vereinbaren und mit allen notwendigen Unterlagen vorbeikommen.
Ihr Führungszeugnis können Sie selbst online „zur Vorlage bei einer Behörde“ zu beantragen. Dann erfolgt ein direkter Versand vom Bundesamt für Justiz an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg. Alternativ können Antragstellerinnen und Antragssteller mit Hauptwohnung in Nürnberg die Unterlagen auch durch das Ordnungsamt beantragen lassen. Wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen, ist die Behörde am Ort der Hauptwohnung zuständig.
Prüfungszeugnis (Berufsausbildung) oder Abiturzeugnis
Wenn keine Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen sind:
ärztliches Gutachten
augenärztliches Gutachten
Alternativ wenn Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen sind:
Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle über die geistige und körperliche Eignung für den Beruf als Fahrlehrer
Bitte bringen Sie diese Dokumente beim Vor-Ort-Termin im Original mit (auch bei einem vorherigen Upload aller Dokumente):
gültige/s Ausweisdokument/e
Führerschein
Prüfungszeugnis (Berufsausbildung) oder Abiturzeugnis
sofern notwendig: ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie das Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle über die geistige und körperliche Eignung für den Beruf als Fahrlehrer
Bei Antragstellung durch eine dritte Person: schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
Mindestalter 21 Jahre
Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder Abitur
Besitz der Fahrerlaubnisklasse B/BE
Fahrerlaubnis in der Klasse B seit mindestens drei Jahren
Jeder Fahrlehrer und jede Fahrerlehrerin muss bevor er/sie eine Fahrlehrerlaubnis für eine bestimmte Klasse beantragen kann, selbst die entsprechende Fahrerlaubnis über zwei oder drei Jahre besitzen. Es gelten folgende Vorbesitzzeiten:
Fahrlehrerlaubnisklasse BE: drei Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnis in der Klasse B oder BE und BF17
Fahrlehrerlaubnisklasse A: zwei Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnis in der Klasse A2
Fahrlehrerlaubnisklasse DE: zwei Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnis in der Klasse D oder DE
Fahrlehrerlaubnisklasse CE: zwei Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnis in der Klasse CE