Genehmigungsfreistellung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Bauvorhaben, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans geplant ist, genehmigungsfrei.

Hierbei muss der Bauherr keine Baugenehmigung beantragen, sondern lediglich die Gemeinde von seinem Bauvorhaben unterrichten.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Gebühren

Bauordnungsbehörde

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>