Der Antrag kann per Post gestellt werden.
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Bauvorhaben, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans geplant ist, genehmigungsfrei.
Hierbei muss der Bauherr keine Baugenehmigung beantragen, sondern lediglich die Gemeinde von seinem Bauvorhaben unterrichten.
- Antrag auf Vorbescheid/ Baugenehmigung/ Genehmigungsfreistellung
- Unterlagen gem. Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)
Will die Gemeinde, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt wird, muss sie dies spätestens einen Monat, nachdem ihr die erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden, verlangen. Äußert sich die Gemeinde innerhalb dieser Frist nicht oder erklärt sie schon vorher schriftlich, kein Genehmigungsverfahren zu verlangen, darf der Bauherr mit dem Bau beginnen.
Gebühren richten sich nach dem Einzelfall und werden nach dem Kostengesetz (KG) erhoben.
