Jugendschöffen

Das Jugendamt der Stadt Nürnberg wird alle fünf Jahre vom Präsidenten des Landgerichts Nürnberg-Fürth beauftragt, eine Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen zusammenzustellen, die vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wird. Anhand der Vorschlagsliste werden dann die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen durch einen unabhängigen Wahlausschuss des Amtsgerichts Nürnberg gewählt. 

Ablauf

Voraussetzungen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Sachbearbeiter für Sonderaufgaben

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>