Transportgewerbe und Gewerblicher Güterkraftverkehr
Beschreibung
Unternehmen, die gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich Hänger, betreiben, benötigen eine Erlaubnis (Genehmigung zur Durchführung des gewerblichen Güterkraftverkehrs) oder eine Gemeinschaftslizenz.
Unternehmen, die grenzüberschreitende gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 t einschließlich Anhänger betreiben, benötigen eine Gemeinschaftslizenz.
Ablauf
Sie können die Erlaubnis für Personenbeförderung, Taxi oder Güterkraftverkehr online oder persönlich beantragen. Für die Antragstellung vor Ort ist eine Terminvereinbarung nötig.
Erforderliche Unterlagen
Bei juristischen Personen können die erforderlichen Unterlagen abweichen. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage.
Förmlicher Antrag auf Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz (siehe Anträge/Formulare)
Arbeitsvertrag des Verkehrsleiters (sofern nicht der Inhaber auch Verkehrsleiter ist)
Fachkundenachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug „für Behörden“ für den Inhaber der Firma und gegebenenfalls für den angestellten Verkehrsleiter. Diese Dokumente sind bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen und direkt an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg zu senden. Sofern die Personen ihren Hauptwohnsitz in Nürnberg unterhalten, werden diese Dokumente bei Antragstellung durch das Ordnungsamt angefordert.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Stadtkasse Nürnberg, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkassen des eingesetzten Fahrpersonals.
Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalbescheinigung). Die ausgewiesenen Zahlen dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
Einfach online machen
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.