Transportgewerbe und Gewerblicher Güterkraftverkehr

Unternehmen, die gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich Hänger, betreiben, benötigen eine Erlaubnis (Genehmigung zur Durchführung des gewerblichen Güterkraftverkehrs) oder eine Gemeinschaftslizenz.

Unternehmen, die grenzüberschreitende gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 t einschließlich Anhänger betreiben, benötigen eine Gemeinschaftslizenz.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Ordnungsamt

Fahreignung, Personen- und Güterkraftverkehr

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