Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder eine Gemeinschaftslizenz beantragen
Beschreibung
Wer in Deutschland gewerblich Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) transportieren möchte, benötigt eine Genehmigung. Beim grenzüberschreitenden gewerblichen Transport mit Kraftfahrzeugen über 2,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) ist eine „kleine“ Gemeinschaftslizenz erforderlich.
Sie können die Erlaubnis für den Güterkraftverkehr oder die Gemeinschaftslizenz per Upload-Assistent und anschließend per Post oder alle Unterlagen gleich zu Anfang per Post beantragen. In Ausnahmefällen kann telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Ihr Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie selbst online als „zur Vorlage bei einer Behörde“ beantragen. Dann erfolgt ein direkter Versand vom Bundesamt für Justiz an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg. Alternativ können Antragstellerinnen und Antragssteller mit Hauptwohnung in Nürnberg die Unterlagen auch durch das Ordnungsamt beantragen lassen. Wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen, ist die Behörde am Ort der Hauptwohnung zuständig.
Arbeitsvertrag der Verkehrsleitung (sofern nicht Inhaber/Inhaberin)
Fachkundenachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug „zur Vorlage bei einer Behörde“ für den Inhaber der Firma und gegebenenfalls für den Verkehrsleiter.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts, der Stadtkasse Nürnberg, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkassen des eingesetzten Fahrpersonals.
Eigenkapitalbescheinigung (Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit). Die ausgewiesenen Zahlen dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
Bitte bringen Sie diese Dokumente beim Vor-Ort-Termin im Original mit (auch bei einem vorherigen Upload):
Antrag auf Genehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Gemeinschaftslizenz
Fachkundenachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
Eigenkapitalbescheinigung (Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit)
Bei Antragstellung durch eine dritte Person: schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
Für juristische Personen zusätzlich:
Notarvertrag über die Gründung der Firma und die Bestellung der Geschäftsführer
aktueller chronologischer Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Arbeitsvertrag des Geschäftsführers, sofern dieser gleichzeitig Gesellschafter ist
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Stadtkasse Nürnberg, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkassen des eingesetzten Fahrpersonals. Bei Neugründung der juristischen Person, sind diese Unterlagen bezogen auf die Person des/der Geschäftsführer/s vorzulegen.
Unternehmen, die den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausüben wollen, müssen:
über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedstaat verfügen;
zuverlässig sein;
eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen und
die geforderte fachliche Eignung besitzen.
Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Unternehmer folgendes Eigenkapital nachweisen:
Für das erste Kraftfahrzeug
9.000,00 Euro
Für das erste Kraftfahrzeug von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse
1.800,00 Euro
Für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug über 3,5 t zulässige Gesamtmasse
5.000,00 Euro
Für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse
900,00 Euro
Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Gemeinschaftslizenz