Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online-Dienste zur Übermittlung Ihres Antrags.
Sie können den Antrag auch persönlich stellen oder schriftlich per Post oder Fax schicken.
Die Stadt Nürnberg vermittelt geförderte Sozialwohnungen an antragstellende Personen.
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Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind - soweit zutreffend - folgende Unterlagen beizulegen:
Die Vermittlung in eine geförderte Wohnung ist möglich, wenn die Einkünfte folgende anrechenbaren Einkommensgrenzen nicht überschreiten: