Die Vermittlung in eine geförderte Wohnung ist möglich, wenn die Einkünfte folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
Ein-Personen-Haushalt bis 14.000 Euro/Jahr Zwei-Personen-Haushalt bis 22.000 Euro/Jahr Für jede weitere Person erhöhen sich diese Grenzen um 4.000 Euro/Jahr.
Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes, erhöhen sich diese Grenzen für jedes weitere Kind um 1.000 Euro/Jahr.