Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsschein

Beschreibung

Die Stadt Nürnberg vermittelt geförderte Sozialwohnungen an antragstellende Personen.

Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online-Dienste zur Übermittlung Ihres Antrags.

Sie können den Antrag auch persönlich stellen oder schriftlich per Post oder Fax schicken.

Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind - soweit zutreffend - folgende Unterlagen beizulegen:

  • Verdienstbescheinigung
  • Rentenbescheid oder letzte Rentenmitteilung
  • Bewilligungs- oder Leistungsbescheid über Arbeitslosengeld
  • Nachweis über Art und Höhe der Ausbildungsförderung (z. B. BAföG)
  • Nachweis über Art und Höhe der Leistungen der Sozialhilfe, Bürgergeld oder Grundsicherung
  • Nachweis über sonstige Einkünfte
  • Nachweis über erhöhte Werbungskosten
  • Schwerbehindertenausweis
  • Mutterpass
  • betrifft nur Ausländer: Pass mit Aufenthaltserlaubnis
  • betrifft nur Ehepaare, die weniger als 7 Jahre verheiratet sind: Heiratsurkunde

Die Vermittlung in eine geförderte Wohnung ist möglich, wenn die Einkünfte folgende anrechenbaren Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

  • Ein-Personen-Haushalt bis 28.300 Euro/Jahr
  • Zwei-Personen-Haushalt bis 43.200 Euro/Jahr
  • Für jede weitere Person erhöhen sich diese Grenzen bis zu 10.700 Euro/Jahr.
  • Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes, erhöhen sich diese Grenzen für jedes weitere Kind bis zu 3.200 Euro/Jahr.