Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Rechtliche Zulässigkeit von Bürgerbegehren prüfen

Beschreibung

Mit einem Bürgerbegehren können Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger einen Bürgerentscheid über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der kreisfreien Stadt Nürnberg beantragen. Hierbei sind rechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen zu beachten die von uns geprüft werden. 

Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind Gemeindeangehörige, die in ihrer Gemeinde das Recht besitzen, an den Gemeindewahlen teilzunehmen, also mindestens 18 Jahre alt sind und seit sechs Monaten in der Gemeinde wohnen.

Eine Kontaktaufnahme ist nur schriftlich (per Post oder Fax) oder bei Fragen telefonisch möglich. 

Die Anmeldung von Bürgerbegehren soll möglichst frühzeitig und im Rahmen eines Informationsgespräches zwischen Vertretern des Bürgerbegehrens und dem Oberbürgermeister oder dem von ihm bestimmten Vertreter erfolgen.

  • Eigener Wirkungskreis (von Nürnberg)
  • Gemeindebürgerin/Gemeindebürger der kreisfreien Stadt Nürnberg
  • Fragestellung mit Ja/Nein
  • Bis zu drei Vertreter des Begehrens
  • Quorum

  • schriftlicher Antrag
  • Begründung

Es fallen keine Gebühren an.