Rechtliche Zulässigkeit von Bürgerbegehren prüfen

Mit einem Bürgerbegehren können Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger einen Bürgerentscheid über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der kreisfreien Stadt Nürnberg beantragen. Hierbei sind rechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen zu beachten die von uns geprüft werden. 

Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind Gemeindeangehörige, die in ihrer Gemeinde das Recht besitzen, an den Gemeindewahlen teilzunehmen, also mindestens 18 Jahre alt sind und seit sechs Monaten in der Gemeinde wohnen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth

Wahlen und Verwaltung

Postanschrift

Dienststellen am 8. November geschlossen

Am Freitag, 8. November 2024, bleiben folgende Dienststellen der Stadt Nürnberg wegen einer Personalversammlung geschlossen: Bürgermeisteramt, Menschenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle, Bildungsbüro, Amt für Internationale Beziehungen, Amt für Stadtforschung und Statistik, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Rechnunsprüfungsamt und Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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