Eine Kontaktaufnahme ist nur schriftlich (per Post oder Fax) oder bei Fragen telefonisch möglich.
Die Anmeldung von Bürgerbegehren soll möglichst frühzeitig und im Rahmen eines Informationsgespräches zwischen Vertretern des Bürgerbegehrens und dem Oberbürgermeister oder dem von ihm bestimmten Vertreter erfolgen.
