Rechtliche Zulässigkeit von Bürgerbegehren prüfen

Mit einem Bürgerbegehren können Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger einen Bürgerentscheid über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der kreisfreien Stadt Nürnberg beantragen. Hierbei sind rechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen zu beachten die von uns geprüft werden. 

Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind Gemeindeangehörige, die in ihrer Gemeinde das Recht besitzen, an den Gemeindewahlen teilzunehmen, also mindestens 18 Jahre alt sind und seit sechs Monaten in der Gemeinde wohnen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Amt für Statistik

Wahlamt

Postanschrift
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