Ambulante Hilfen zur Erziehung

Im Bereich der Hilfen zur Erziehung ist auch das Jugendamt selbst mit dem Kinder- und Jugendhilfezentrum Reutersbrunnenstraße ein Anbieter stationärer und ambulanter Hilfen. Die für die Wohnadresse zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) beraten über Unterstützungsmöglichkeiten. Bei ihnen muss eine Hilfe zur Erziehung beantragt werden - von den Eltern beziehungsweise den Erziehungsberechtigten, bei jungen Volljährigen von diesen selbst.  

Ablauf

Kinder- und Jugendhilfezentrum

Ambulante Hilfen

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>