Apothekenrecht

Wer eine Apotheke führen möchte, sei es als Eigentümer, Pächter oder Verwalter, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen. Diese Erlaubnis muss beantragt werden. Gleiches gilt für den Versandhandel, den Filialbetrieb und für die Heimversorgung.  

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Gesundheitsamt

Apothekenwesen, Heilberufe, Heilpraktikerangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten

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