Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Apothekenrecht

Beschreibung

Wer eine Apotheke führen möchte, sei es als Eigentümer, Pächter oder Verwalter, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen. Diese Erlaubnis muss beantragt werden. Gleiches gilt für den Versandhandel, den Filialbetrieb und für die Heimversorgung.  

  • Approbationsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • ggf. Promotionsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Lebenslauf (tabellarisch oder ausformuliert; nur notwendig, falls Ihnen bisher noch keine Betriebserlaubnis durch die Stadt Nürnberg erteilt worden ist)
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 6 Monate, ausgestellt vom Hausarzt; Inhalt: physische und psychische Eignung)
  • Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate; erhältlich beim Einwohneramt; der Verwendungszweck „Apothekenbetriebserlaubnis“ muss angegeben sein)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate; erhältlich beim Ordnungsamt; der Verwendungszweck "Apothekenbetriebserlaubnis" muss angegeben sein)

Gegebenfalls werden weitere Unterlagen benötigt. Bitte informieren Sie sich unter 'Weiterführende Informationen'.

Zusätzlich zu den Auslagen für das Sachverständigen-Gutachten entstehen für die Erlaubnis weitere Kosten. Die Höhe dieser Kosten entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen.