Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Aufenthaltserlaubnis für Ehegattennachzug beantragen

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben, können Sie in der Regel Ihre ausländische Ehepartnerin, Ihren ausländischen Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragenen Lebenspartner nachziehen lassen.
Der Aufenthalt für nachgezogene ausländische (Ehe-)Partnerinnen/ (Ehe-)partner ist in den ersten drei Jahren abhängig vom Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft.

Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
Im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft können Sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten, wenn

  • die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat oder
  • Ihre Partnerin/ Ihr Partner verstorben ist, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand und Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU waren 

Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt und verlängert werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

  • Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
  • Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
  • Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
  • weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes)
  • Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis zu Ihrer Bezugsperson (zum Beispiel Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Altersvorsorge)
  • Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz (bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen)
  • Nachweis über Ihre deutschen Sprachkenntnisse (auf dem Sprachniveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, Wohnraumbestätigung)
  • Nachweise über die Namensführung (nur wenn eine andere Schreibweise als im Pass vorliegt)

Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.

Die Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten von  in Deutschland lebenden ausländischen Personen wird maximal für zwei Jahre erteilt und verlängert, allerdings nicht länger als die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten.

Für die Einreise zum Zweck der Familienzusammenführung wird in der Regel ein nationales Visum benötigt. Die im Ausland lebenden Familienangehörigen müssen bei der zuständigen deutschen Botschaft zunächst ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen. 

Das bereits in Deutschland lebende Familienmitglied besitzt einen gültigen Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • ICT-Karte
  • Mobiler-ICT-Karte
  • Niederlassungserlaubnis oder
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Zusätzlich: 

  • die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
  • beide Ehepartner/Lebenspartnern müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • die nachziehende Person verfügt über einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen 
  • der Lebensunterhalt muss gesichert sein
  • es muss genügend Wohnraum zur Verfügung stehen

Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.

Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.

Ehegatten und Kindern von Ausländerinnen und Ausländern kann erst eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn sie fünf Jahre lang im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs waren. Kinder von Eltern ohne deutsche Staatsbürgerschaft können erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.