Sie können den Antrag persönlich oder per Post/Fax stellen.
Beschreibung
Ausnahmegenehmigungen können zu verschiedenen Anlässen und für verschiedene Berufsgruppen beantragt werden. Fahrzeuge können dann in Bereichen geparkt werden, wo dies normalerweise nur eingeschränkt erlaubt wäre, zum Beispiel durch Parkscheibenpflicht, eingeschränktes Haltverbot oder im Anwohnerparkgebiet.
Hierunter zählen:
- Soziale Dienste
- Handwerker sowie
- im Falle eines Umzuges
Auch haben Personen, bei denen sich aus ärztlicher Sicht beim Anlegen eines Sicherheitsgurtes und beim Tragen eines Schutzhelmes Gefahren ergeben können, die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Ebenfalls kann eine Ausnahmegenehmigung bezüglich des im Nürnberger Burgviertels geltenden Nachtfahrverbotes erteilt werden.
Diese sind einzelfallabhängig. Weitere Informationen können Sie unserer Internet-Seite entnehmen.
Mitzubringen sind beispielsweise:
- vollständig ausgefüllter und begründeter Antrag
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.
Bearbeitungszeit bei einfachen Vorgängen von 20 Minuten, für komplexere Vorgänge bis zu 4 Wochen (bei notwendigen Instruktionsverfahren).
Die Gebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab (beantragter Zeitraum, Geltungsbereich, Zahl der Befreiungstatbestände) und kann daher nicht pauschal angegeben werden.
Nach der Beantragung erhalten Sie einen Bescheid mit einer Rechnung.
