Ausnahmegenehmigungen von Regelungen der StVO

Ausnahmegenehmigungen können zu verschiedenen Anlässen und für verschiedene Berufsgruppen beantragt werden. Fahrzeuge können dann in Bereichen geparkt werden, wo dies normalerweise nur eingeschränkt erlaubt wäre, zum Beispiel durch Parkscheibenpflicht, eingeschränktes Haltverbot oder im Anwohnerparkgebiet.

Hierunter zählen:

  • Soziale Dienste
  • Handwerker sowie
  • im Falle eines Umzuges

Auch haben Personen, bei denen sich aus ärztlicher Sicht beim Anlegen eines Sicherheitsgurtes und beim Tragen eines Schutzhelmes Gefahren ergeben können, die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Ebenfalls kann eine Ausnahmegenehmigung bezüglich des im Nürnberger Burgviertels geltenden Nachtfahrverbotes erteilt werden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

SÖR

Ausnahmegenehmigungen, Umzugsanträge, Handwerker- und Sozialdienstausweise, Sonderregelungen

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