- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Lageplan/-skizze oder ein Luftbild mit Einzeichnung der Bäume
- Fotos des Baums / der Bäume
- ggf. Einverständnis der Grundstückseigentümer oder Beschluss der Eigentümergemeinschaft
- ggf. Baum-Liste inkl. Baumart und Stammumfang
- ggf. Beurteilung eines Betriebs für Baumpflege (kann die Bearbeitungszeit erheblich verkürzen)
- ggf. weitere Unterlagen (z.B. Abwasser- oder Kanalberichte,...)
Beschreibung
Die Stadt Nürnberg hat seit 1977 eine Verordnung zum Schutz von Bäumen, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gilt.
Geschützt sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in 100 cm über dem Erdboden und alle Ersatzpflanzungen.
Nicht geschützt sind Obstbäume, außer Walnuss und Esskastanie.
Beabsichtigen Sie einen Baum zu fällen, zurückzuschneiden oder sonstige Eingriffe an ihm oder dem Wurzelbereich durchzuführen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Vor einer Baumbeseitigung wird erst geprüft, ob der Baum durch einen fachgerechten Kronenrückschnitt erhalten werden kann. Bei einer Baumbeseitigung kann für die Bestandsminderung eine Ersatzpflanzung verlangt werden.
Die Untere Naturschutzbehörde informiert und berät über die Baumschutzverordnung. Sie bearbeitet Anzeigen/Anträge auf Beseitigung und Rückschnitt von geschützten Bäumen.
Die Anzeigeverfahren sind grundsätzlich kostenfrei.
Für das Antragsverfahren für Baumfäll- bzw. Rückschnittarbeiten beträgt die Gebühr:
| für den ersten Baum | 70 Euro |
| für jeden weiteren Baum | 15 Euro |
| Aufwendungen für Ortseinsicht | 7 Euro |
| Aufwendungen für Ortstermin | 25 Euro |
| Sie erhalten einen Bescheid mit Rechnung. |
