Baumschutz

Die Stadt Nürnberg hat seit 1977 eine Verordnung zum Schutz von Bäumen, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gilt.

Geschützt sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in 100 cm über dem Erdboden und alle Ersatzpflanzungen.
Nicht geschützt sind Obstbäume, außer Walnuss und Esskastanie.

Beabsichtigen Sie einen Baum zu fällen, zurückzuschneiden oder sonstige Eingriffe an ihm oder dem Wurzelbereich durchzuführen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Vor einer Baumbeseitigung wird erst geprüft, ob der Baum durch einen fachgerechten Kronenrückschnitt erhalten werden kann. Bei einer Baumbeseitigung kann für die Bestandsminderung eine Ersatzpflanzung verlangt werden.

Die Untere Naturschutzbehörde informiert und berät über die Baumschutzverordnung. Sie bearbeitet Anzeigen/Anträge auf Beseitigung und Rückschnitt von geschützten Bäumen.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Umweltamt

Untere Naturschutzbehörde

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