Kontaktaufnahme:
Die Beantragung muss persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung) erfolgen.
Umsetzung städtebaulicher Ziele durch die Neuordnung von Grundstücken.
Die Neuordnung/Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstücks-Tauschverfahren.
Sie dient dazu, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bebaute und unbebaute Grundstücke so zu ordnen, dass die Zielsetzung des Bebauungsplans erreicht wird.
Durch die Neuordnung sollen für die jeweilige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Kontaktaufnahme:
Die Beantragung muss persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung) erfolgen.