Sie können die Erlaubnis vor Ort beantragen. Für die Beantragung vor Ort empfehlen wir, vorab telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin zu vereinbaren.
Beschreibung
Wenn Sie einen Kampfhund halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG).
Welche Hunderassen in Bayern als Kampfhunde einzustufen sind, regelt die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhundeverordnung). Die Kampfhundeverordnung unterscheidet zwischen Kategorie-1-Hunden und Kategorie-2-Hunden.
Kategorie-1-Hunde:
Kategorie-1-Hunde dürfen in der Stadt Nürnberg grundsätzlich nicht gehalten werden.
Kategorie-2-Hunde:
Kategorie-2-Hunde können ohne Erlaubnis gehalten werden, wenn ein Gutachten eines Sachverständigen für das Hundewesen vorgelegt wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. Mit Vorlage des Gutachtens kann ein unbefristetes Negativzeugnis ausgestellt werden, das ggfs. mit Auflagen (z.B. Leine/Maulkorb, kein Überlassen des Hundes an andere Personen) verbunden ist. Eine Erlaubnis nach Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz ist dann nicht erforderlich.
- polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung, welche die Tierhaltung einschließt
- Nachweis über das Führen eines Sachkundegesprächs
- Nachweis des berechtigten Interesses an der Haltung des Tieres
- Persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers; zum Nachweis ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses notwendig;
- Berechtigtes Interesse an der Tierhaltung. Dazu müssen wissenschaftliche, tierschützerische, artenerhaltende oder andere wichtige Gründe vorliegen. Reine Liebhaberei reicht hierbei nicht aus.
- Unterbringung des Tieres in geeigneten Räumlichkeiten, so dass keine Gefahr für Gesundheit, Leben, Eigentum oder Besitz insbesondere für Nachbarn von der Tierhaltung ausgehen kann.
- ausreichende Haftpflichtversicherung
- Führen eines Sachkundegesprächs
Die Gebühren betragen zwischen 50 Euro und 500 Euro - abhängig vom Einzelfall und Auflagen.
