Erlaubnis für das Halten von Kampfhunden beantragen

Wenn Sie einen Kampfhund halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG).
Welche Hunderassen in Bayern als Kampfhunde einzustufen sind, regelt die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhundeverordnung). Die Kampfhundeverordnung unterscheidet zwischen Kategorie-1-Hunden und Kategorie-2-Hunden. 

Kategorie-1-Hunde:
Kategorie-1-Hunde dürfen in der Stadt Nürnberg grundsätzlich nicht gehalten werden.

Kategorie-2-Hunde:
Kategorie-2-Hunde können ohne Erlaubnis gehalten werden, wenn ein Gutachten eines Sachverständigen für das Hundewesen vorgelegt wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. Mit Vorlage des Gutachtens kann ein unbefristetes Negativzeugnis ausgestellt werden, das ggfs. mit Auflagen (z.B. Leine/Maulkorb, kein Überlassen des Hundes an andere Personen) verbunden ist. Eine Erlaubnis nach Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz ist dann nicht erforderlich.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Ordnungsamt

Erlaubnis für Gefährliche Tiere und Hunde

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