Die Antragstellung erfolgt persönlich vor Ort mit vereinbartem Termin.
Sie kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Ausländische Führerscheine (außerhalb EU und EWR) berechtigen für sechs Monate ab der Ersteinreise zum Fahren von Kraftfahrzeugen in Deutschland.
Ausländische Führerscheine aus Drittstaaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.
Die Antragstellung erfolgt persönlich vor Ort mit vereinbartem Termin.
Sie kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:
Für C- und D-Klassen:
Zusätzlich bei Verlängerung der D-Klassen über das 50. Lebensjahr hinaus:
Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet - nicht älter als ein Jahr
Diese Führerscheine berechtigen für sechs Monate ab der Ersteinreise zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Es wird empfohlen, dies drei Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung zu tun.
Nach Ablauf der Frist bis zur Neuerteilung besteht keine Fahrberechtigung.
| Umschreibung ohne Probezeit | 57,90 Euro |
| Umschreibung bei Feststellung einer Probezeit | 58,70 Euro |
| Führungszeugnis | 13 Euro |
| Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte (FQN/Schlüsselzahl 95) | 35 bis 74 Euro |
| bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich | 35,80 Euro |