Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

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Ausländische Fahrerlaubnis aus EU- oder EWR-Staaten umschreiben oder Fahrerlaubnis verlängern

Beschreibung

Mit einem Führerschein aus Mitgliedstaaten der EU oder EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) dürfen Kraftfahrzeuge innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gefahren werden. Die Fahrerlaubnis gilt für die gleichen Klassen wie im ausländischen Führerschein. Eine Umschreibung gültiger EU- /EWR-Führerscheine ist nicht erforderlich. Sie ist aber freiwillig möglich.

Befristete Fahrerlaubnisse der Klassen A und B bleiben bis zur Geltungsdauer gültig.

Einschränkungen für der LKW- und Bus-Klassen (C, C1, CE, C1E oder D, D1, DE, D1E)

Eine Fahrerlaubnis der LKW- und Bus-Klassen (C, C1, CE, C1E oder D, D1, DE, D1E) ist in der Bundesrepublik Deutschland nur fünf Jahre nach ihrer Erteilung gültig. Diese Befristung gilt auch, wenn die Fahrerlaubnis im Heimatstaat länger gültig wäre.

Für die Verlängerung dieser Klassen müssen Sie eine Umschreibung der EU-Fahrerlaubnis beantragen und ärztliche Untersuchungsbescheinigungen einreichen.

Die Antragstellung erfolgt persönlich vor Ort mit vereinbartem Termin. Sie kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Wird die ausländische Fahrerlaubnis auf einen deutschen Führerschein umgeschrieben, muss der ausländische Führerschein bei der Führerscheinstelle abgegeben werden.

Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • gültiger nationaler Führerschein
  • aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als ein Jahr)
  • Bestätigung über die erste Anmeldung in der Bundesrepublik mit Angabe der Zuzugswohnung aus dem Ausland

Bei einer gleichzeitigen Verlängerung von C- und D-Klassen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • augenärztliche, betriebs- oder arbeitsmedizinische Bescheinigung über das Sehvermögen im Original - nicht älter als zwei Jahre
  • ärztliche Bescheinigung auf gesondertem Vordruck - nicht älter als ein Jahr
  • bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über die abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der fünf Module (auch bei BE-Klassen)

Bei D-Klassen, wenn die Geltungsdauer über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll:

Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet - nicht älter als ein Jahr

  • Hauptwohnung in Nürnberg

Umschreibung ohne Verlängerung:

ohne Probezeit:37,50 Euro
bei Festsetzung einer Probezeit:38,30 Euro
Beantragung der Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte (FQN/ Schlüsselzahl 95):35 bis 74 Euro
bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich:35,80 Euro
Führungszeugnis:13,00 Euro

Umschreibung bei gleichzeitiger Verlängerung von C-Klassen oder D-Klassen:

ohne Probezeit:43,90 Euro
zuzüglich Führungszeugnis (D-Klasse):13,00 Euro
Beantragung der Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte (FQN/ Schlüsselzahl 95):35 bis 74 Euro
bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich:35,80 Euro