Persönliche Beantragung ist online oder vor Ort mit Online-Terminvereinbarung erforderlich. Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Fahrerqualifizierungsnachweises ist eine persönliche Vorsprache vor Ort erforderlich.
Beschreibung
Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr der C- und D-Klassen sind grundsätzlich dazu verpflichtet,
- bei Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2008 und
- bei Fahrten im Güterverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2009
einen Nachweis einer „Grundqualifikation“ bzw. einer „beschleunigten Grundqualifikation“ mitzuführen.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss zusätzlich zum Führerschein vorhanden sein und ersetzt diesen nicht. Er besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss vor Ablauf des Zeitraums erneuert werden.
- amtliche/s Ausweisdokument/e
- aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als ein Jahr)
- gültiger EU-Führerschein
- Fahrerqualifizierungsnachweis (falls vorhanden)
- Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der fünf Module
Der Antrag kann frühestens sechs Monate für Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.
- Hauptwohnung in Nürnberg
- deutsche / EU-Fahrerlaubnis
- zur Beantragung über den Online-Dienst: gültiger Reisepass oder deutscher (gleichwertig: EU-/EWR-) Personalausweis erforderlich
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Wochen per Direktversand.
| Nachweis (inklusive Versandkosten) | 35 bis 74 Euro |
Die Gebühr können Sie im Online-Dienst direkt per PayPal oder Kredit-/Debitkarte (Mastercard, Visa) bezahlen.
- Bundesdruckerei
