Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen oder erneuern

Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr der C- und D-Klassen sind grundsätzlich dazu verpflichtet,

  • bei Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2008 und
  • bei Fahrten im Güterverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2009

einen Nachweis einer "Grundqualifikation" bzw. einer "beschleunigten Grundqualifikation" mitzuführen.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss zusätzlich zum Führerschein vorhanden sein und ersetzt diesen nicht. Er besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss vor Ablauf des Zeitraums erneuert werden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Ordnungsamt

Fahreignung, Personen- und Güterkraftverkehr

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