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Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen oder erneuern

Beschreibung

Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr der C- und D-Klassen sind grundsätzlich dazu verpflichtet,

  • bei Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2008 und
  • bei Fahrten im Güterverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2009

einen Nachweis einer „Grundqualifikation“ bzw. einer „beschleunigten Grundqualifikation“ mitzuführen.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss zusätzlich zum Führerschein vorhanden sein und ersetzt diesen nicht. Er besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss vor Ablauf des Zeitraums erneuert werden.

Den Fahrerqualifizierungsnachweis können Sie online oder vor Ort mit Online-Terminvereinbarung beantragen. Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Fahrerqualifizierungsnachweises können Sie diesen nur persönlich vor Ort beantragen.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als ein Jahr)
  • gültiger EU-Führerschein
  • Fahrerqualifizierungsnachweis (falls vorhanden)
  • Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der fünf Module

Wer vor dem 10.09.2008 die D-Klassen erworben hat, benötigt keine Grundqualifikation. Eine Weiterbildung ist jedoch bis spätestens 10.09.2013 erforderlich (anschließend alle fünf Jahre).

Wer vor dem 10.09.2009 die C-Klassen erworben hat, benötigt keine Grundqualifikation. Eine Weiterbildung ist jedoch bis spätestens 10.09.2014 erforderlich (anschließend alle fünf Jahre).

Erwerb der Grundqualifikation:

  • Vorbesitz der jeweiligen Fahrerlaubnis (D- bzw. C-Klasse) ist erforderlich
  • theoretische und praktische Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK (mindestens ein Prüfungstermin im Vierteljahr – bei weniger als drei Bewerbern oder anderer wirtschaftlicher Nachteile kann an andere IHK verwiesen werden)

Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation:

  • kein Vorbesitz der jeweiligen Fahrerlaubnis (D- bzw. C-Klasse) erforderlich
  • Unterricht mit insgesamt 140 Std. zu je 60 Min., davon mindestens 10 Stunden Fahrunterricht mit Fahrlehrer für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse
  • schriftliche Prüfung von 90 Minuten Dauer bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK (mindestens 1 Prüfungstermin im Vierteljahr – bei weniger als drei Bewerbern oder anderer wirtschaftlicher Nachteile kann an andere IHK verwiesen werden)

Wer seine Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr auf den Personenverkehr erweitert oder umgekehrt, muss nur noch diejenigen Teile bei der Prüfung ablegen, die noch nicht erworben wurden. Bei der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer nur noch 35 Std. zu je 60 Min., davon 2,5 Stunden Fahrunterricht.

Die erste Weiterbildung (mit 35 Std. zu je 60 Minuten in Zeiteinheiten von je sieben Std.) ist grundsätzlich fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation bei einer anerkannten Ausbildungsstätte abzuschließen.
Ist eine Weiterbildung sowohl für C- als auch für D-Klassen erforderlich, genügt eine Weiterbildung für beide Klassen.

Ablauf der Gültigkeitsfristen der Grundqualifikation oder der Weiterbildung ggf. auch nach vorübergehender Entziehung der Fahrerlaubnis:

  • Ist bei einem Inhaber einer Fahrerlaubnis die Gültigkeitsfrist der Grundqualifikation / Weiterbildung abgelaufen, so darf der Betroffene ab diesem Zeitpunkt seiner Tätigkeit nicht mehr nachkommen und darf seine Tätigkeit erst nach erfolgter Weiterbildung wiederaufnehmen.
  • Wird eine Fahrerlaubnis nach Erwerb der Grundqualifikation entzogen, so ist bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein neuer Erwerb der Grundqualifikation nicht erforderlich. Ist jedoch die Gültigkeit der Grundqualifikation zwischenzeitlich abgelaufen, ist eine Weiterbildung erforderlich.
  • Wird eine vor dem 10.09.2008 erteilte Fahrerlaubnis der D-Klassen bzw. 10.09.2009 erteilte Fahrerlaubnis der C-Klassen entzogen oder ist die Gültigkeit einer vor dem 10.09.2008 erteilten Fahrerlaubnis der D-Klassen bzw. vor dem 10.09.2009 erteilten Fahrerlaubnis der C-Klassen nach dem jeweiligen Stichtag abgelaufen, gilt die o.g. Besitzstandsregelung weiterhin. D.h., den Betroffenen wird bei der Neuerteilung bzw. Verlängerung, der Fahrerqualifizierungsnachweis, mit Nachweis der abgeschlossenen Weiterbildung von 35 Stunden, ausgestellt.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Fahrerlaubnisinhaber, die Fahrten mit folgenden Fahrzeugen durchführen:

  • Kraftfahrzeuge, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet
  • Kraftfahrzeuge, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizei des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen
  • Kraftfahrzeuge, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden
  • Kraftfahrzeuge, die - zum Zwecke der technischen Entwicklung und zur Reparatur oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden, - in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden, oder - neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind
  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Material und Ausrüstung, das die Fahrerin oder der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um Hauptbeschäftigung handelt

Der Antrag kann frühestens sechs Monate für Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.

  • Hauptwohnung in Nürnberg
  • deutsche / EU-Fahrerlaubnis
  • zur Beantragung über den Online-Dienst: gültiger Reisepass oder deutscher (gleichwertig: EU-/EWR-) Personalausweis erforderlich

Wenn Sie bereits einen Fahrerqualifizierungsnachweis besessen und verloren haben, können Sie keinen Online-Antrag stellen. In diesem Fall ist ein Vor-Ort-Termin notwendig.

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Wochen per Direktversand.

Nachweis (inklusive Versandkosten)35 bis 74 Euro

Die Gebühr können Sie im Online-Dienst direkt per PayPal oder Kredit-/Debitkarte (Mastercard, Visa) bezahlen.

  • Bundesdruckerei