Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Grünes Kennzeichen beantragen oder auf grünes Kennzeichen wechseln

Beschreibung

Wenn Sie oder Ihr Fahrzeug von der Kraftfahrzeugssteuer befreit sind, können Sie ein grünes Kennzeichen (grüne Beschriftung auf weißem Grund) beantragen. Sie können bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug auf ein grünes Kennzeichen wechseln.

Ein grünes Kennzeichen können Sie nur vor Ort in der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Bitte vereinbaren Sie hierfür online einen Termin für „Sonstige KfZ-Angelegenheit“. 
Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.

  •  amtliche/s Ausweisdokument/e mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse) und Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z. B. Führerschein notwendig.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Sofern Ihnen bereits eine Steuerbefreiung vorliegt, bringen Sie diese bitte mit.

bei bereits zugelassenen Fahrzeugen:

  • bisherige/s Kennzeichenschild/er
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

bei Vertretung durch eine andere Person:

  • Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
  • amtliche/s Ausweisdokument/e des Vollmachtgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
  • amtliche/s Ausweisdokument/e des Bevollmächtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)

bei Firmen- und Vereinsfahrzeugen zusätzlich: 

  • Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug) 

  • Sie oder Ihr Fahrzeug sind von der Kraftfahrzeugssteuer befreit.
  • Der Wohnort/Firmen-/Vereinssitz liegt in Nürnberg.

Ihr Anliegen wird bei Ihrem Vor-Ort-Termin abschließend bearbeitet.

30 Euro

Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.