Winterliche Stadtansicht Nürnbergs.

Nürnberg – deine Stadt

Handwerksparkausweis+

Beschreibung

Für Handwerksbetriebe in der Region gibt es Erleichterungen: Ab 1. Januar 2026 gilt in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach ein gemeinsamer „Handwerksparkausweis+“. Mit nur einer Genehmigung können Handwerkerinnen und Handwerker künftig in allen vier Städten von den gleichen Parkerleichterungen profitieren. 

Der neue Ausweis kann ab 1. Januar 2026 bei SÖR beantragt werden. Auch eine Onlinebeantragung wird möglich sein. Mit dem „Handwerksparkausweis+“ können Handwerksbetriebe ihre Fahrzeuge beim Einsatz an der Arbeitsstelle bei Kundinnen und Kunden leichter abstellen, wenn sie Werkzeuge oder Material transportieren müssen.

Die Genehmigung erlaubt unter anderem:

  • Parken auf Gehwegen im Fall von Geräte- und Materialtransporten, wenn mindestens 1,5 Meter für Fußgängerinnen und Fußgänger frei bleiben
  • Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Ticket
  • Parken in Fußgängerzonen während der Lieferzeiten
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot
  • Parken in Bewohnerparkgebieten

Der ZV-KVÜ und die Polizei berücksichtigen die neue Regelung bei ihren Kontrollen. Die Ausnahmegenehmigung für den „Handwerksparkausweis+“ entspricht den Vorgaben des Bayerischen Innenministeriums und wird in allen vier Städten gegenseitig anerkannt.

Es gibt zwei Möglichkeiten den Handwerksparkausweis+ zu beantragen.

Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online

Halten Sie hierzu bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle (Kopie der von der Handwerkskammer ausgestellten Handwerkskarte) oder Bestätigung der Industrie- und Handwerkskammer (IHK) über die Eintragung in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe
  • Kopie des Kfz-Scheins oder der Zulassungsbescheinigung Teil I mit den technischen Daten, für jedes Fahrzeug, für das eine Genehmigung beantragt wird
  • Ggf. ausgefülltes Beiblatt bei einem Antrag für mehrere Fahrzeuge

Möglichkeit 2 der Antragstellung: online ausfüllen, ausdrucken und per Post schicken oder vor Ort beantragen

Folgende Unterlagen müssen hierzu vorgelegt werden: 

  • vollständig ausgefüllter Antrag mit ausführlicher Beschreibung, welche Handwerkstätigkeiten erbracht werden
  • Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle (Kopie der von der Handwerkskammer ausgestellten Handwerkskarte) oder Bestätigung der Industrie- und Handwerkskammer (IHK) über die Eintragung in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe
  • Kopie des Kfz-Scheins oder der Zulassungsbescheinigung Teil I mit den technischen Daten, für jedes Fahrzeug, für das eine Genehmigung beantragt wird
  • Ggf. ausgefülltes Beiblatt bei einem Antrag für mehrere Fahrzeuge

Sie dürfen den Handwerksparkausweis+ als Handwerker beantragen, wenn Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug, Maschinen oder Material im Rahmen Ihrer handwerklichen Tätigkeit benötigen. Der Handwerksparkausweis+ wird ausschließlich für Fahrzeuge erteilt, deren Einsatz für die Ausführung dringender oder technisch aufwendiger Arbeiten vor Ort unbedingt erforderlich ist. Die Antriebsart Ihres Handwerksfahrzeugs – also ob Elektro-, Hybrid- oder Verbrennungsmotor – spielt dabei keine Rolle.

Der Handwerksparkausweis+ kostet pro Fahrzeug 250 Euro für ein Jahr und für drei Jahre 700 Euro.

Möchten Sie den Ausweis für ein Jahr nutzen, aber drei Fahrzeugkennzeichen eintragen lassen (Achtung: Der Ausweis kann trotzdem immer nur in EINEM Fahrzeug genutzt werden, nicht gleichzeitig in allen drei), zahlen Sie 300 Euro.

Bei einer Kennzeichenänderung oder Erneuerung bei Verlust fallen 15 Euro Gebühren an. (Nr. 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebOSt)