Das Haus für Frauen bietet wohnungslosen, volljährigen Frauen mit und ohne Kinder eine zeitlich befristete Aufnahmemöglichkeit. Es werden unterschiedliche Wohnbereiche, je nach individuellem Hilfebedarf der Frauen angeboten. Das frauenspezifische Hilfsangebot bietet durch sozialpädagogisches Fachpersonal je nach Wohnbereich eine Grundversorgung, individuelle Beratung bis hin zu intensiver Unterstützung bei der Überwindung sozialer Schwierigkeiten. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an den Freizeitangeboten und Beschäftigungsmöglichkeiten in den verschiedenen Arbeitsbereichen. Das Haus verfügt vorwiegend über Einzelzimmer und bietet die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung an. Die Sanitärbereiche und Küchen sind gemeinschaftlich zu nutzen.
Die Heime der Sozialhilfe halten für wohnungslose, volljährige Männer und Frauen in getrennten Bereichen Notschlafstellen zur Verfügung. Frauen mit Kindern (Jungen nur bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres) können auch aufgenommen werden. Es kann in der Einrichtung übernachtet und gefrühstückt werden. Tagsüber besteht keine Aufenthaltsmöglichkeit. Sie muss nach dem Frühstück verlassen werden. Nutzer der Notschlafstelle können sich über weitergehende Hilfen beraten lassen und bei Bedarf steht eine Kleiderkammer zur Verfügung.
Voraussetzung für die Aufnahme in der stationären Abteilung ist grundsätzlich die Vollendung des 21. Lebensjahres und die Kostenübernahme durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe, zum Beispiel dem Bezirk Mittelfranken.
Einlass in der Notschlafstelle ganzjährig: 18 Uhr bis 22 Uhr
geschützter Wohnraum mit separatem Mutter-Kind-Bereich
frauenspezifische Beratung und individuelle Hilfsangebote
Hilfe bei der Wohnungssuche und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
Hilfen zur Tagesstrukturierung, Gruppen- und Freizeitangebote, die Möglichkeit im hauseigenen Garten, in der Hauswirtschaft, den Werkstätten oder im Kreativbereich mitzuarbeiten.
im stationären Bereich:
Unterkunft in Einzelzimmern
Verpflegung durch die heimeigene Küche oder Selbstversorgung
Bekleidungspauschale
Sozialpädagogische Beratung und persönliche Unterstützung nach individuellen Hilfeplänen
Möglichkeit arbeits- und beschäftigungstherapeutischer Maßnahmen
Gruppen- und Freizeitangebote
im ambulanten Bereich:
vorübergehende Unterkunft in Doppel- oder Familienzimmern