Voraussetzung für die Aufnahme in der stationären Einrichtung ist grundsätzlich die Vollendung des 21. Lebensjahres und die Kostenübernahme durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe (i.d.R. der Bezirk Mittelfranken).
Die Hilfe ist grundsätzlich zeitlich befristet.
Ältere bzw. vorgealterte Männer können unbefristet in der Einrichtung bleiben, wenn sie nicht mehr zu einem selbstständigen Leben außerhalb einer Einrichtung fähig sind (sogenannte Langzeithilfen nach § 73 SGB XII).
Die Aufnahme in den Notschlafstellen erfolgt vom
01.04. bis 30.09. täglich in der Zeit von 18 Uhr bis 22 Uhr und vom
01.10. bis 31.03. täglich in der Zeit vom 17 Uhr bis 22 Uhr.
