Die Fachkräfte der JGH halten Kontakt zu jungen Menschen in der Untersuchungshaft, nehmen an der Hauptverhandlung des Jugendgerichts teil, überwachen die Erfüllung von Weisungen und unterstützen zusammen mit der Bewährungshilfe junge Menschen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Beschreibung
Im gesamten Strafverfahren gegen Jugendliche (zur Tatzeit 14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18 bis 20 Jahre) hat das Jugendamt mitzuwirken. Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es, im Verfahren die sozialpädagogischen Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen. Dazu gehören die Beratung des jungen Menschen und seiner Eltern und die Information des Gerichts über die Lebensumstände und den Entwicklungsstand des jungen Menschen.
Das Jugendamt zieht um
Die Zentrale des Jugendamts sowie einzelne Abteilungen ziehen Anfang November 2026 an den neuen Standort im Stadthaus Q, Adam-Klein-Straße 181a, 90431 Nürnberg. Die umziehenden Abteilungen sind während des Umzugs vom 5. bis 10. November geschlossen. Auch darüber hinaus kann es zu Einschränkungen der Erreichbarkeit kommen. Wir sind ab 11. November am neuen Standort für Sie da. Weitere Informationen finden Sie unter jugendamt.nuernberg.de
