Kurzzeitkennzeichen

Ein Fahrzeug soll für die Zeit von 5 Tagen für eine Probe- oder Überführungsfahrt zugelassen werden. Hierfür gibt es das Kurzzeitkennzeichen. Kurzzeitkennzeichen können nur bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden und sind grundsätzlich nur in Deutschland gültig.

Kurzzeitkennzeichen werden für ein konkretes Fahrzeug für

  • Prüfungsfahrten
  • Überführungsfahrten
  • Fahrten zur Werkstatt
  • Fahrten zur Zulassungsbehörde
  • Probefahrten

innerhalb Deutschlands verwendet. Umgangssprachlich werden sie auch "Überführungskennzeichen" genannt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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