Ein Fahrzeug soll für die Zeit von 5 Tagen für eine Probe- oder Überführungsfahrt zugelassen werden. Hierfür gibt es das Kurzzeitkennzeichen. Kurzzeitkennzeichen können nur bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden und sind grundsätzlich nur in Deutschland gültig.
Kurzzeitkennzeichen werden für ein konkretes Fahrzeug für
Prüfungsfahrten
Überführungsfahrten
Fahrten zur Werkstatt
Fahrten zur Zulassungsbehörde
Probefahrten
innerhalb Deutschlands verwendet. Umgangssprachlich werden sie auch "Überführungskennzeichen" genannt.
Ablauf
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Falls Sie das Kurzzeitkennzeichen durch einen Dritten beantragen und abholen lassen möchten, muss dieser zusätzlich Ihre Vollmacht und den eigenen Ausweis mitbringen.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVb) speziell für Kurzzeitkennzeichen
Wenn Sie das Kurzzeitkennzeichen für ein Kraftfahrzeug Ihrer Firma beantragen möchten, bringen Sie bitte zusätzlich mit:
Handelsregisterauszug (bei ausländischen Handelsregisterauszügen bitte eine amtliche Übersetzung beifügen)
zusätzlich eine Gewerbeanmeldung (wenn die Firmenadresse im Handelsregisterauszug nicht enthalten ist)
Adressnachweis (z.B. einen Steuerbescheid oder eine sonstige amtliche Bescheinigung)
Soll das Kurzzeitkennzeichen auf die Geschäftsadresse eines Gewerbetreibenden oder Selbstständigen zugelassen werden, ist eine Gewerbeanmeldung oder ein amtlicher Nachweis über die Adresse (z.B. Steuerbescheid, Krankenkassenzulassung, Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer) vorzulegen.
Gebühren
Kurzzeitkennzeichen
13,10 Euro
Zusätzlich fallen Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder/des Kennzeichens an, welche von einem unserer Schilderhersteller angefertigt werden müssen.