Auskunft aus dem Melderegister

Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig und unverwechselbar identifiziert werden kann.

Hinweis

Anfragen über ZEMA Beantwortung im Regelfall sofort. In Ausnahmefällen 1 - 2 Wochen.

Auskünfte, die über das Online-Portal beantragt werden, erhalten Sie ebenfalls sofort.

Bei Beantragung einer Melderegisterauskunft per Post oder Fax beträgt die Bearbeitungszeit derzeit 12 - 14 Wochen.

Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen, da diese nicht berücksichtigt werden können.

Telefonische Auskünfte und Benachrichtigungen per E-Mail sind nicht möglich.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Alle zuständigen Einrichtungen

Bürgeramt Mitte - Pop-Up

Bürgeramt Mitte

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

Ihre Meinung ist uns wichtig: Waren diese Informationen hilfreich?
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>