Auskunft aus dem Melderegister
Beschreibung
Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig und unverwechselbar identifiziert werden kann.
Hinweis
Anfragen über ZEMA Beantwortung im Regelfall sofort. In Ausnahmefällen 1 - 2 Wochen.
Auskünfte, die über das Online-Portal beantragt werden, erhalten Sie ebenfalls sofort.
Bei Beantragung einer Melderegisterauskunft per Post oder Fax beträgt die Bearbeitungszeit derzeit 12 - 14 Wochen.
Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen, da diese nicht berücksichtigt werden können.
Telefonische Auskünfte und Benachrichtigungen per E-Mail sind nicht möglich.
Alle zuständigen Einrichtungen
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
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