Einfache Auskunft:
Mitgeteilt werden Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Meldeanschrift und gegebenenfalls der Hinweis, dass die Person verstorben ist.
Eine Beantragung ist online oder schriftlich erforderlich.
- online: Sie erhalten die Melderegisterauskunft über die Zentrale Meldeauskunft Bayern (ZEMA) in der Regel sofort. Im Online-Dienst können Sie die Gebühr mit Kreditkarte oder PayPal bezahlen.
- schriftlich: Sie erhalten die Melderegisterauskunft innerhalb von acht bis zehn Wochen
Erweiterte Auskunft
Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Eine erweitere Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden. Bitte nutzen Sie folgendes Formular und lassen Sie es uns per Post zukommen.
