Deutscher Menschenrechts-Filmpreis

Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis ehrt Regisseur*innen und Autor*innen, die sich mit ihren Kino-, Fernseh- und Filmproduktionen in herausragender Weise mit dem Thema Menschenrechte auseinandersetzen. Die Filme tragen zum Verständnis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 bei und leisten einen eigenständigen Beitrag in aktuellen Menschenrechtsdebatten. Gleichzeitig wird mit dem Preis das gesellschaftspolitische Engagement der Filmemacher*innen gewürdigt.

Zum Wettbewerb können Produktionen von professionell arbeitenden Regisseur*innen/Autor*innen, Studierenden an Hochschulen und von nicht-kommerziell tätigen Filmemacher*innen eingereicht werden.

Der Preis versteht sich als Ehrung durch die Zivilgesellschaft und wird von unabhängigen, demokratischen Akteur*innen aus der Mitte der Gesellschaft getragen. Im Rhythmus von zwei Jahren lobt ein Trägerkreis, zu dem auch das städtische Menschenrechtsbüro und das Amt für Kultur und Freizeit zählt, den Deutschen Menschenrechts-Filmpreis aus. Die Filme konkurrieren in fünf Kategorien. Jeweils am Vorabend des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember werden die Preise in der Tafelhalle in Nürnberg überreicht. Alle Kategorien sind dotiert.

Weiterführende Informationen

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Menschenrechtsbüro

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