Namensänderung aus wichtigem Grund

In besonders wichtigen Fällen kann Ihr Name geändert werden, wenn er Sie belastet. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • er anstößig oder lächerlich klingt
  • die Schreibweise oder Aussprache schwierig ist
  • er zu Verwechslungen führt

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist stets eine Ausnahme. Die Weiterführung des bisherigen Vor- oder Familiennamens ist die verbindliche Regel.

Bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung sind weitergehende Interessen beispielsweise weiterer Verfahrensbeteiligter, die Interessen der Allgemeinheit oder auch die sicherheitspolizeilichen Belange zu berücksichtigen und abzuwägen.

Ablauf

Gebühren

Amt für Migration und Integration

Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht, Namensrecht

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