Namensänderung aus wichtigem Grund
Beschreibung
In besonders wichtigen Fällen kann Ihr Name geändert werden, wenn er Sie belastet. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:
- er anstößig oder lächerlich klingt
- die Schreibweise oder Aussprache schwierig ist
- er zu Verwechslungen führt
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist stets eine Ausnahme. Die Weiterführung des bisherigen Vor- oder Familiennamens ist die verbindliche Regel.
Bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung sind weitergehende Interessen beispielsweise weiterer Verfahrensbeteiligter, die Interessen der Allgemeinheit oder auch die sicherheitspolizeilichen Belange zu berücksichtigen und abzuwägen.
Namensrecht
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