1. Schritt: Verpflichtende Gesundheitsberatung
Um die Tätigkeit als Prostituierte*r in Nürnberg aufnehmen zu können, muss zunächst eine verpflichtende Gesundheitsberatung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz in Anspruch genommen werden.
Dieses Informations- und Beratungsgespräch beinhaltet Themen der persönlichen oder auch allgemeinen Lebenssituation, außerdem kann Kontakt zu Hilfsangeboten vermittelt werden.
Für diese Beratung ist ein Termin erforderlich. Sie können diesen Termin telefonisch vereinbaren oder auch online selbst buchen. Neben einer Erstberatung ist auch eine Folgeberatung möglich.
2. Schritt: Anmeldung
Danach muss die Arbeit als Prostituierte*r nach § 3 Prostituiertenschutzgesetz beim Gesundheitsamt angemeldet werden. Darüber wird eine Anmeldebescheinigung ausgestellt.
Bitte vereinbaren Sie hierfür telefonisch unter Tel. 2 31 - 7 79 99 einen Beratungs- und Informationstermin.
