- Schritt: Verpflichtende Gesundheitsberatung beim Gesundheitsamt - Fachstelle für sexuelle Gesundheit.
- Schritt: Anmeldebescheinigung nach dem §3 Prostituiertenschutzgesetz beim Gesundheitsamt - Kreisverwaltungsbehörde.
Beschreibung
Auf freiwilliger Basis bietet das Gesundheitsamt - Fachstelle Sexuelle Gesundheit - regelmäßige Beratungen und Untersuchungen für Prostituierte an; kostenlos und auf Wunsch auch anonym. Um die Tätigkeit als Prostituierte*r aufnehmen zu können, wird als zweiten Schritt eine Anmeldebescheinigung der Kreisverwaltungsbehörde benötigt. Die Anmeldung beinhaltet ein Informations- und Beratungsgespräch über Rechte und Pflichten für Prostituierte, zum Beispiel zu Krankenversicherung, Steuern und Hilfsangeboten.
