Der Reiseausweis kann online beantragt werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Ein Reiseausweis für Flüchtlinge wird als so genannter ePass (mit Speichermedium) ausgestellt. Eine Verlängerung dieser Dokumente ist nicht möglich.
Nur in besonderen Fällen darf ein vorläufiger Ausweis (ohne Speichermedium) für maximal ein Jahr ausgestellt werden, zum Beispiel, wenn bis zur Herstellung des ePasses eine wichtige Reise vereitelt würde (muss nachgewiesen werden).
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erhalten ebenfalls einen Ausweis ohne Speichermedium (auf besonderen Wunsch auch mit Speichermedium).
Der Geltungsbereich eines Reiseausweises für Flüchtlinge schließt in der Regel das Heimatland aus.
Bitte beachten Sie:
Wenn das Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Sie als „asylberechtigt“ oder als „Flüchtling“ anerkennt, bekommen Sie einen Reisepass für Flüchtlinge. Sie dürfen dann keinen Pass bei Ihrer Botschaft beantragen oder in Ihr Herkunftsland reisen, sonst wird Ihr Schutzstatus widerrufen und Sie verlieren Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland.
