Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz beantragen (Vertriebene aus der Ukraine)

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.

Die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz können Sie beantragen, wenn Sie als vertriebene Person länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten.

Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

  • Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
  • Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
  • Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
  • weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
  • Nachweis über den Wohn- oder Aufenthaltsort
  • Nachweis über das Datum der Einreise in den Schengen-Raum und nach Deutschland
  • Nachweis über das Aufenthaltsrecht in der Ukraine
  • Nachweis über die Ausbildung oder Arbeit (Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbestätigung)

Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.

  • Sie besitzen die ukrainische Staatsangehörigkeit oder
  • haben Familienangehörige, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz haben oder
  • sind bereits in der Ukraine als Flüchtling anerkannt oder
  • besitzen einen dauerhaften Aufenthaltstitel für die Ukraine oder
  • sind nicht sicher und können nicht dauerhaft in Ihr Heimatland zurückkehren