Liegt für Personen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG vor, besteht ein Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II.
Erforderliche Unterlagen
Bitte beachten Sie: Falls Sie einen Mietvertrag abschließen möchten, müssen Sie vor Unterschrift unter den Mietvertrag eine Genehmigung des Sozialamtes einholen.
Personalausweis oder Pass
Nachweise über Einkommen und Vermögen
Nachweis über evtl. bestehende Versicherungen, ggf. Ablehnungsbescheide von anderen Sozialleistungsträgern
Mietvertrag und Nachweise über Miethöhe, Höhe Heizkosten
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung
Oft ist es jedoch nicht erforderlich, dass Sie persönlich vorsprechen. Viele Angelegenheiten lassen sich sehr gut telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über unsere Online-Dienstleistungen erledigen. Wir bitten Sie grundsätzlich um Terminvereinbarung, für Notfälle (Mittellosigkeit, unvorhergesehene Trennungen / Frauenhauseinweisungen, Pensionseinweisungen, Unglücksfälle, z.B. Wohnungsbrand, JVA Entlassung, Stromsperren/Androhungen, sonstige, unvorhersehbare Ereignisse) sind wir selbstverständlich auch ohne Termin während der Öffnungszeiten für Sie da.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Das Amt für Migration und Integration bearbeitet Anträge ausschließlich elektronisch über das Service-Portal "Mein Nürnberg". Bitte registrieren Sie sich dort und richten sich ein sicheres, persönliches Konto ein.