Tierschutzrechtliche Erlaubnis beantragen

Für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren sind Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgerechte Tierhaltung gebunden sind, zum Beispiel:

  • Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken und vergleichbare Tätigkeiten,
  • Tierhaltung in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen,
  • Zoos oder andere Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren,
  • Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren (außer Nutztiere) in das Inland zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung oder Vermitteln solcher Tiere
  • Schutzhundeausbildung für Dritte,
  • Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder gewerbsmäßige Anleitung der Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter
  • Durchführung von Tierbörsen,
  • gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere),
  • gewerbsmäßiger Tierhandel,
  • gewerbsmäßiges Betreiben eines Reit- und Fahrbetriebes,
  • gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren,
  • gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren.

Die Erteilung der tierschutzrechtlichen Erlaubnis ist Voraussetzung dafür, dass eine erlaubnispflichtige Einrichtung betrieben oder mit einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit begonnen werden darf. 

Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein. 

Ablauf

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Fristen

Voraussetzungen

Weiterführende Informationen

Ordnungsamt

Veterinäramt

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