Tierseuche anzeigen

In Deutschland sind über 30 Tierseuchen anzeigepflichtig. Das sind Infektionskrankheiten bei Tieren, die staatlich bekämpft werden, weil sie entweder auf den Menschen übertragbar sind oder einen großen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten können.

Tierbesitzer oder deren Vertreter, Tierärzte sowie andere Personen, die berufliche Kenntnisse und Erfahrungen über Tierkrankheiten besitzen, sind verpflichtet, den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Seuche anzuzeigen. Auch Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Seuche befürchten lassen müssen angezeigt werden. Kranke und verdächtige Tiere müssen gleichzeitig von Orten ferngehalten werden, an denen eine Ansteckungsgefahr für andere Tiere besteht.

Beispiele für anzeigepflichtige Tierseuchen sind:

  • Amerikanische Faulbrut (Bienen)
  • Klassische Geflügelpest/Hochpatogene aviäre Influenza (Geflügel, Wasservögel)
  • Klassische und Afrikanische Schweinepest
  • Maul- und Klauenseuche (Klauentiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen)
  • Tollwut

Ablauf

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