Wassergefährdende Stoffe

Viele Stoffe, mit denen wir umgehen, sei es in Privathaushalten, beim Handel oder in Gewerbe- und Industriebetrieben, sind wassergefährdende Stoffe und damit geeignet, die lebenswichtige Ressource Wasser nachteilig zu verändern.

Um gravierende Boden- und Gewässerverunreinigungen zu vermeiden, sind an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Gebindeläger, Behandlungs- oder Tankanlagen) strenge Anforderungen zu stellen. Diese werden in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie in den dazugehörigen Regelwerken konkretisiert.

Präventionsmaßnahmen sind in der Regel um ein Vielfaches kostengünstiger, als die Sanierung von Boden-, Grundwasser-, Gewässer- oder Gebäudeschäden. Auch deshalb werden an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hohe Anforderungen gestellt.

Deren Einhaltung ist Aufgabe jedes Anlagenbetreibers. Ziel ist es, die davon ausgehenden Gefahren für die Umwelt, sowie Boden- und Gewässerschäden weitestgehend zu vermeiden.

Die fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft im Umweltamt begutachtet und beurteilt die Zulässigkeit der Vorhaben und Anlagen, und ist Ansprechpartner in Fragen der Anlagensicherheit.

Umweltamt

Boden- und Gewässerschutz

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