Werbeaufsteller, -tafeln und Kundenstopper

Altstadt
Das Aufstellen bzw. Anbringen von Werbeflächen (z.B. Dreieckständer, Klappständer, Plakatwerbung, Symbolwerbung, sogenannte "Kundenstopper") ist in der gesamten Altstadt nicht erlaubt.
Restliches Stadtgebiet
Werbeaufsteller bzw. Klappschilder sog. "Kundenstopper" können auf dem Gehweg und in Fußgängerbereichen im unmittelbaren Umfeld des Geschäftes (Ort der Leistung) und nur während der Geschäftszeiten zugelassen werden. Die Schilder müssen an der Hauswand aufgestellt werden, dabei muss sichergestellt sein, dass neben der Sondernutzungsanlage eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m verbleibt. Durch die Werbeschilder dürfen der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Der Werbeaufsteller muss transportabel sein. Der Straßen- bzw. Bodenbelag darf durch die Aufstellung nicht beschädigt werden. Verankerungen Fundamente etc. werden nicht erlaubt. Für jedes Geschäft wird nur ein Werbeaufsteller pro Eingangsbereich auf Antrag zugelassen.

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Bearbeitungsdauer

Gebühren

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Alle zuständigen Einrichtungen

Liegenschaftsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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