Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Werbeaufsteller, -tafeln und Kundenstopper

Beschreibung

Altstadt
Das Aufstellen bzw. Anbringen von Werbeflächen (z.B. Dreieckständer, Klappständer, Plakatwerbung, Symbolwerbung, sogenannte „Kundenstopper“) ist in der gesamten Altstadt nicht erlaubt.
Restliches Stadtgebiet
Werbeaufsteller bzw. Klappschilder sog. „Kundenstopper“ können auf dem Gehweg und in Fußgängerbereichen im unmittelbaren Umfeld des Geschäftes (Ort der Leistung) und nur während der Geschäftszeiten zugelassen werden. Die Schilder müssen an der Hauswand aufgestellt werden, dabei muss sichergestellt sein, dass neben der Sondernutzungsanlage eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m verbleibt. Durch die Werbeschilder dürfen der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Der Werbeaufsteller muss transportabel sein. Der Straßen- bzw. Bodenbelag darf durch die Aufstellung nicht beschädigt werden. Verankerungen Fundamente etc. werden nicht erlaubt. Für jedes Geschäft wird nur ein Werbeaufsteller pro Eingangsbereich auf Antrag zugelassen.

Antragstellung im Bereich der Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt:
Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof
Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall
Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf

Bürgerämter der Stadt Nürnberg

  • Lageplan 1:1000 und
  • Skizze der beabsichtigten  Nutzung

Ab Vorliegen des vollständigen Antrags muss mit einer Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen gerechnet werden.