Wohnungskündigung, Räumungsklage und Zwangsräumung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch Übernahme der bestehenden Mietschulden eine bereits ausgesprochene Wohnungskündigung oder Räumungsklage bzw. anberaumte Zwangsräumung vermieden werden.

Sollte die Räumung der Wohnung nicht abgewendet werden können, werden die betroffenen Personen über das weitere Verfahren beraten. Eine eventuell notwendige Unterbringung durch die Fachstelle wird vorbereitet und sozialpädagogisch begleitet.

Erforderliche Unterlagen

Sozialamt

Wohnen

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