- Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d Tierschutzgesetz (TierSchG),
- Kopie des aktuellen Tierbestandsbuches
- Reisegewerbekarte
- sonstige Angaben mit Platzbedarf (Zeltgröße und Anzahl der Begleitfahrzeuge, Referenzen, Bewerbungsmappe / Homepage
- Betriebsnummer
Beschreibung
Großzirkusunternehmen
Bewerbungsschluss ist der August des jeweiligen Vorjahres.
Über die endgültige Vergabe der Gastspielzeiten wird erst Ende des Jahres nach Bewerbungsschluss entschieden.
Mittel- und Kleinzirkusse sowie Puppentheaterveranstalter
Mittel- und Kleinzirkusse sowie Puppentheaterveranstalter können für den Volksfestplatz aus den oben genannten Gründen nicht berücksichtigt werden. Diesen können - je nach Verfügbarkeit - die Kirchweihplätze in den Stadtteilen Buch und Mögeldorf zur Verfügung gestellt bzw. vermietet werden (bitte beachten: Wintersperre von November bis März für Gastspiele mit Tieren).
Der Bewerbungsschluss ist zu beachten.
Ein detaillierter Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn eingehen. Auch für die eigene Planungssicherheit sollte bedacht werden: je früher ein Antrag vorliegt, desto eher ist auch das Genehmigungsverfahren abgeschlossen.
Die Gebühren ergeben sich aus dem Sondernutzungsgebührenverzeichnis.
