Nürnberg begreift sich als Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Aus dieser Verpflichtung heraus und im Sinne unseres kulturpolitischen Auftrags stehen wir, die Nürnberger Kulturläden, für ein gleichberechtigtes Miteinander und friedliches Zusammenleben. In diesem Sinne weisen wir explizit darauf hin, dass Personen die durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung treten konsequent im Rahmen des Versammlungs- und Hausrechts von Veranstaltungen und Versammlungen in den Kulturläden ausgeschlossen werden.
Der Kulturladen Zeltnerschloss ist ein offenes Haus – alle Menschen sind bei uns herzlich willkommen!
Für ein gutes Miteinander sind ein paar Spielregeln notwendig:
1. Aufenthalt im Kulturladen Zeltnerschloss
• Jede*r Besucher*in muss sich so verhalten, dass andere nicht gestört, belästigt, diskriminiert oder gefährdet werden.
• Das Tragen, Zeigen oder Verwenden von Symbolen, Kennzeichen, Tätowierungen oder Kleidungsstücken, die extremistische, verfassungsfeindliche, rassistische oder antisemitische Inhalte ausdrücken oder fördern, ist untersagt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Symbole strafrechtlich relevant sind.
• Fahrrad, Rollschuh-, Inlineskate-, Roller-, Skateboard-Fahren etc. sind im Gebäude nicht gestattet.
• Ballspiele sind nicht erlaubt.
• Im Außenbereich ist ab 22 Uhr ein ruhiges Verhalten einzuhalten. Laute Gespräche, Musik oder andere störende Aktivitäten sind zu unterlassen.
2. Hausrecht
• Das Hausrecht wird vom Personal des Kulturladens Zeltnerschloss oder deren benannten Vertreter*innen ausgeübt.
• Bei öffentlichen Veranstaltungen ist immer eine entscheidungsbefugte Ansprechperson vor Ort. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.
• Verstöße gegen die Hausordnung können zum Verweis aus dem Haus sowie dem Gelände und ggf. zu einem Hausverbot durch die Stadt Nürnberg führen.
• Für die Hausgastronomie liegt das Hausrecht bei deren Geschäftsführung oder Vertreter*innen.
3. Rauchverbot
• Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot – auch für E-Zigaretten und Shishas.
• Rauchen ist nur im Freien gestattet, ggf. mit Nutzung von Aschenbechern.
4. Einrichtung
• Räumlichkeiten und Einrichtung des Kulturladens Zeltnerschloss sind pfleglich und schonend zu behandeln.
• Mutwillige Beschmutzung, Beschädigungen oder Zweckentfremdungen (auch in Toiletten, Gemeinschafts- und Ausstellungsräumen) werden straf- und zivilrechtlich verfolgt sowie mit Schadensersatzforderungen geahndet.
5. Öffnungszeiten
• Die Nutzung aller Bereiche des Hauses außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist nur nach Absprache mit dem/der zuständigen Mitarbeiter*in oder Mieter*in möglich.
• Die Hausgastronomie hat eigene Öffnungszeiten.
6. Sicherheit
• Ton- und Bildaufnahmen zu kommerziellen Zwecken sind nur mit Zustimmung des/der Veranstalter*in erlaubt.
7. Mitgebrachte Speisen & Getränke
• Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht erlaubt, außer bei ausdrücklicher Genehmigung.
8. Plakatieren & Flyer-Auslage
• Plakatierung und Flyer-Auslage sind nur nach Absprache mit dem Personal erlaubt.
9. Garderobe
• Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
10. Tiere
• Das Mitbringen von Tieren ist nur nach Absprache erlaubt.
• Gekennzeichnete Begleithunde dürfen mitgebracht werden.
11. Parkplätze & Abstellflächen
• Das Abstellen von Fahrzeugen im Schlosshof ist nur nach Absprache gestattet.
• Das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
• Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge müssen mit Abschleppmaßnahmen rechnen.
Diese Hausordnung tritt zum 1. September 2025 in Kraft.
