Langwasser Wand-Fassade mit Graffiti

Amt für Kultur und Freizeit KUF

Hausordnung Kulturladen Schloss Almoshof

1. Aufenthalt im Kulturladen Schloss Almoshof

Der Kulturladen Schloss Almoshof ist ein offenes Haus – alle Menschen sind bei uns
herzlich willkommen! Für ein gutes Miteinander sind ein paar Spielregeln notwendig:

Besucher*innen müssen sich so verhalten, dass andere nicht gestört, belästigt,
diskriminiert oder gefährdet werden.
Das Schloss ist ein historisches denkmalgeschütztes Gebäude, dementsprechend bitten wir
um einen sorgfältigen Umgang mit allem Inventar.
Auf dem gesamten Schlossgelände ist das Parken nicht erlaubt, ausgenommen bestimmter
Lieferverkehr.
Bitte verhalten Sie sich im Außenbereich ab 22:00 Uhr – vor Allem beim Verlassen des
Geländes - den Anwohner*innen zuliebe ruhig.

2. Hausrecht

Das Hausrecht wird vom Personal des Kulturladens oder deren vorab benannten Vertretern
(Veranstaltungsleitung) ausgeübt. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist somit immer eine
weisungs- und entscheidungsbefugte Ansprechperson vor Ort. Den Anweisungen dieser
Personen ist in jedem Fall Folge zu leisten. Darüber hinaus steht das Team jederzeit für
Sorgen und Nöte sowie Rückfragen zur Verfügung.
Besucher*innen die gegen die Hausordnung oder die Anweisungen des Personals verstoßen
können aus den Räumlichkeiten verwiesen werden. Erforderlichenfalls kann die Stadt
Nürnberg zusätzlich ein Hausverbot verhängen.
Das Hausrecht in den Räumlichkeiten der Hausgastronomie Kunstcafé liegt bei dessen
Geschäftsführung oder deren Vertreter*innen.

3. Rauchverbot

Im gesamten Gebäude besteht grundsätzlich Rauchverbot – dieses Verbot erstreckt sich
auch auf die sogenannten E-Zigaretten sowie auf Shishas. Das Rauchen ist ausschließlich im Freien mit Nutzung von
Aschenbechern gestattet.

4. Einrichtung

Alle Räumlichkeiten des Kulturladens sind pfleglich und schonend zu behandeln. Mutwillige
Verschmutzungen, Beschädigungen oder Zweckentfremdungen (auch in Toiletten,
Gemeinschafts- und Ausstellungsräumen) werden straf- und zivilrechtlich verfolgt sowie mit
Schadensersatzforderungen geahndet

5. Öffnungszeiten

Außerhalb der Öffnungszeiten dürfen alle Bereiche des Kulturladens nur in Absprache mit
dem/der zuständigen Mitarbeiter*in oder verantwortlichen Mieter*in genutzt werden. Hiervon
unberührt bleibt die Gastronomie mit ihren jeweiligen Öffnungszeiten.

6. Sicherheit

Bei Veranstaltungen mit erhöhten Gefährdungspotenzial behalten wir uns vor, einen
Sicherheitsdienst einzuplanen, dessen Anweisungen Folge zu leisten sind.
Ton- und Bildaufnahmen zum Zweck der kommerziellen Nutzung sind nicht gestattet, wenn
keine entsprechende Zustimmung des/der Veranstalter*in vorliegt.

7. Mitgebrachte Getränke und Speisen

Fremdgetränke und -speisen sind im Innen- sowie Außenbereich grundsätzlich gestattet,
außer die Gastronomie ist geöffnet

8. Flyerauslage

Die im EG befindliche Flyerauslage wird nur von Mitarbeitenden des Kulturladens bestückt.
Flyer sind dazu im Büro im 1. OG abzugeben. Die Anbringung oder Auslage ist nur nach
Rücksprache mit dem Büro-Team möglich. Grundsätzlich werden bei uns keine Flächen beklebt.

9. Garderobe

Für die unbewachte Garderobe übernimmt der Kulturladen keine Haftung.

10. Tiere

Tiere sind im Schloss nicht erlaubt, auf dem gesamten Gelände gilt Leinenpflicht (Ausnahme
sind Begleithunde). Die Entscheidungsbefugnis liegt beim Personal des Kulturladens der/die
Tierhalter*in haftet für alle vom Tier verursachten Schäden.

11. Parkplätze, Abstellflächen

Parken ist im Schlosshof grundsätzlich nicht erlaubt, ausgenommen ist das Anfahren des
Hofers zum Ein- und Ausladen.
Das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden oder Diebstahl wird keine Haftung
übernommen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Parkmöglichkeiten bietet die Wiese hinter dem Schloss.


Diese Hausordnung tritt zum 1.September 2025 in Kraft.