Langwasser Wand-Fassade mit Graffiti

Amt für Kultur und Freizeit KUF

Hausordnung Gemeinschaftshaus Langwasser

Nürnberg begreift sich als Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Aus dieser Verpflichtung heraus und im Sinne unseres kulturpolitischen Auftrags stehen wir, die Nürnberger Kulturläden, für ein gleichberechtigtes Miteinander und friedliches Zusammenleben. In diesem Sinne weisen wir explizit darauf hin, dass Personen die durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung treten konsequent im Rahmen des Versammlungs- und Hausrechts von Veranstaltungen und Versammlungen in den Kulturläden ausgeschlossen werden.

Das Gemeinschaftshaus Langwasser ist ein offenes Haus – alle Menschen sind bei uns herzlich willkommen!

Für ein gutes Miteinander sind ein paar Spielregeln notwendig:

1. Aufenthalt im Gemeinschaftshaus Langwasser
• Jede*r Besucher*in muss sich so verhalten, dass andere nicht gestört, belästigt, diskriminiert oder gefährdet werden.
• Das Tragen, Zeigen oder Verwenden von Symbolen, Kennzeichen, Tätowierungen oder Kleidungsstücken, die extremistische, verfassungsfeindliche, rassistische oder antisemitische Inhalte ausdrücken oder fördern, ist untersagt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Symbole strafrechtlich relevant sind.
• Fahrrad, Rollschuh-, Inlineskate-, Roller-, Skateboard-Fahren etc. sind im Gebäude nicht gestattet.
• Ballspiele in Foyers und Sälen sind nicht erlaubt.
• Im Außenbereich ist ab 22:00 Uhr ein ruhiges Verhalten einzuhalten. Laute Gespräche, Musik oder andere störende Aktivitäten sind zu unterlassen.

2. Hausrecht
• Das Hausrecht wird vom Personal des Gemeinschaftshaus Langwasser oder deren benannten Vertreter*innen (z. B. Veranstaltungsleitung) ausgeübt.
• Bei öffentlichen Veranstaltungen ist immer eine entscheidungsbefugte Ansprechperson vor Ort. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.
• Verstöße gegen die Hausordnung können zum Verweis aus dem Haus und ggf. zu einem Hausverbot durch die Stadt Nürnberg führen.
• Für die Hausgastronomie liegt das Hausrecht bei deren Geschäftsführung oder Vertreter*innen.

3. Rauchverbot
• Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot – auch für E-Zigaretten und Shishas.
• Rauchen ist nur im Freien gestattet, ggf. mit Nutzung von Aschenbechern.

4. Einrichtung
• Räumlichkeiten und Einrichtung des Gemeinschaftshaus Langwasser sind pfleglich und schonend zu behandeln.
• Mutwillige Beschmutzung, Beschädigungen oder Zweckentfremdungen (auch in Toiletten, Gemeinschafts- und Ausstellungsräumen) werden straf- und zivilrechtlich verfolgt sowie mit Schadensersatzforderungen geahndet.

5. Öffnungszeiten
• Die Nutzung aller Bereiche des Hauses außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist nur nach Absprache mit dem/der zuständigen Mitarbeiter*in oder Mieter*in möglich.
• Die Hausgastronomie hat eigene Öffnungszeiten.

6. Sicherheit
• An bestimmten Tagen sowie bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder zu bestimmten Zeiten kann ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden. Dessen Anweisungen ist Folge zu leisten.
• Ton- und Bildaufnahmen zu kommerziellen Zwecken sind nur mit Zustimmung des/der Veranstalter*in erlaubt.

7. Mitgebrachte Speisen & Getränke
• Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht erlaubt, außer bei ausdrücklicher Genehmigung.

8. Plakatieren & Flyer-Auslage
• Plakatierung und Flyer-Auslage sind nur an den vorgesehenen Stellen (z. B. Plakatwände, Infopunkt) und nach Absprache mit dem Personal erlaubt.
• Andere Flächen – insbesondere Sichtbetonflächen bei denkmalgeschützten Gebäuden – dürfen nicht beklebt werden.

9. Garderobe
• Für unbewachte Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

10. Tiere
• Tiere sind im Haus nicht erlaubt, außer es handelt sich um gekennzeichnete Begleithunde.

11. Parkplätze & Abstellflächen
• Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den dafür vorgesehenen und entsprechend markierten Parkplätzen gestattet.
• Das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
• Falschparker*innen müssen mit Abschleppmaßnahmen rechnen.

Diese Hausordnung tritt zum 1. September 2025 in Kraft.