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Hebesatz der Grundsteuer B wird gesenkt

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nürnberg ein Hebesatz der Grundsteuer B von 750 Prozent – bisher lag er bei 780 Prozent. „Mit dem Beschluss halten Verwaltung und Politik Wort“, erklärt Stadtkämmerer Thorsten Brehm. „Die Stadt hätte die Mehreinnahmen zwar gut gebrauchen können, aber angesichts steigender Wohn- und Mietkosten ist es richtig, auch die Nebenkosten für Eigentümerinnen, Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter im Blick zu behalten. Durch Nürnbergs anhaltendes Wachstum wird das Steueraufkommen ohnehin weiter steigen.“

Grundsteuerreform sorgt für Anpassungsbedarf

Die Senkung steht im Zusammenhang mit der bundesweiten Grundsteuerreform, die seit dem 1. Januar 2025 gilt. Bund und Länder hatten sie nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 beschlossen, um die Grundsteuer auf eine neue, verfassungskonforme Datenbasis zu stellen.

Für das Jahr 2025 musste der Stadtrat daher einen neuen Hebesatz festlegen – unter damals noch großen Unsicherheiten, da viele Steuerdaten unvollständig oder korrekturbedürftig waren. Inzwischen wurden die notwendigen Korrekturen durch das Finanzamt größtenteils vorgenommen. Das Ergebnis: Die tatsächlichen Einnahmen fielen höher aus als erwartet.

Um das zugesagte Ziel der Aufkommensneutralität einzuhalten – die Reform soll der Stadt insgesamt keine zusätzlichen Einnahmen verschaffen –, hat der Stadtrat den Hebesatz nun entsprechend nach unten angepasst.

Informationen und Ansprechpartner

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten zur Grundsteuerreform des Referats für Finanzen, Personal und IT der Stadt Nürnberg.

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